Ein Unfall auf der Straße, beide Fahrer stehen sich gegenüber – und die Frage ist: Was jetzt? In vielen Ländern Europas gibt es dafür ein standardisiertes Dokument: den Europäischen Unfallbericht (auch Unfallprotokoll genannt).
Richtig ausgefüllt kann dieses Formular Ihren Anspruch entscheidend sichern. Falsch ausgefüllt kann es Sie teuer zu stehen kommen.
Was ist der Europäische Unfallbericht?
Der Europäische Unfallbericht (oft auch „Constat amiable” oder einfach Unfallprotokoll) ist ein zweiseitiges Formular, das beide Unfallbeteiligte gemeinsam ausfüllen. Es dokumentiert:
- Die Personalien beider Fahrer
- Die Fahrzeuginformationen
- Den Unfallhergang
- Eine Skizze der Unfallsituation
- Die gegenseitige Schadensbestätigung
Das Formular ist in allen EU-Ländern standardisiert und von Versicherungen europaweit anerkannt.
Wichtig: Das Ausfüllen des Unfallprotokolls ist freiwillig – es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber es macht die Abwicklung oft schneller und reibungsloser.
Wo bekomme ich das Unfallprotokoll?
- Von Ihrer Kfz-Versicherung (oft dem Versicherungsschein beigelegt)
- Als kostenloser Download (z.B. beim GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
- Als App (mehrere Versicherungen bieten digitale Varianten an)
Unser Tipp: Bewahren Sie immer ein Exemplar im Handschuhfach auf. Im Stress nach einem Unfall sucht man das Formular, wenn man es braucht.
Schritt-für-Schritt: Das Unfallprotokoll richtig ausfüllen
Abschnitt 1: Datum, Uhrzeit und Ort
- Genaues Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Ort: Straßenname, Hausnummer oder Kilometer-Angabe (bei Autobahn)
- Land
Abschnitt 2: Angaben zu den Fahrzeugen (Fahrzeug A und B)
Für Ihr Fahrzeug eintragen:
- Name und Adresse des Fahrers (auch wenn nicht der Halter)
- Fahrzeughalter: Name, Adresse
- Kennzeichen
- Fahrzeugtyp: Marke und Modell
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Versicherungsnehmer: Name und Adresse (falls abweichend)
Abschnitt 3: Zeugen
- Kontaktdaten von Augenzeugen eintragen
- Auch Zeugen, die nur den Nachunfallzustand gesehen haben, können relevant sein
Abschnitt 4: Polizei
- Wurde die Polizei gerufen? Ja/Nein
- Wenn ja: Dienststelle und Protokollnummer notieren
Abschnitt 5: Personenschäden
- Wurden Personen verletzt? Wenn ja: wer und wie?
- Auch leichte Verletzungen unbedingt vermerken
Abschnitt 6: Sachschäden
Kreuzen Sie an, welche Bereiche beider Fahrzeuge beschädigt sind. Nutzen Sie die Fahrzeugzeichnung im Formular.
Notieren Sie separat sichtbare Schäden an:
- Stoßstangen
- Karosserie
- Beleuchtung
- Windschutzscheibe
- Reifen
Abschnitt 7: Die Hergangsangaben (Kästchen 1–17)
Das ist der wichtigste – und fehleranfälligste – Teil des Formulars. Kreuzen Sie an, was auf Ihre Situation zutrifft:
| Nr. | Hergangsangabe |
|---|---|
| 1 | Beim Einparken oder Verlassen eines Parkplatzes |
| 2 | Beim Einfahren in einen Parkplatz oder von einem Grundstück |
| 3 | Beim Einfahren in einen Kreisverkehr |
| 4 | Im Kreisverkehr fahrend |
| 5 | Beim Auffahren auf eine Fahrbahn |
| 6 | Fahren auf einer Fahrbahn (Spur) |
| 7 | Beim Vorausfahren beim Spurwechsel |
| … | … |
Tipp: Kreuzen Sie nur an, was eindeutig zutrifft. Im Zweifel weniger ankreuzen. Jedes angekreuzte Kästchen kann bei der Schuldfrage eine Rolle spielen.
Abschnitt 8: Die Unfallskizze
Zeichnen Sie eine vereinfachte Skizze:
- Position beider Fahrzeuge vor dem Unfall
- Fahrtrichtungen (Pfeile)
- Straßenmarkierungen und Verkehrszeichen
- Aufprallpunkt
Die Skizze muss nicht perfekt sein – aber sie muss den Hergang plausibel wiedergeben.
Diese Fehler beim Ausfüllen sollten Sie vermeiden
❌ Schuld zugeben
Das Protokoll ist eine sachliche Dokumentation, kein Schuldbekenntnis. Tragen Sie nur Fakten ein, keine Wertungen wie „Ich war schuld” oder „Ich habe Vorfahrt missachtet”.
❌ Schäden unvollständig angeben
Tragen Sie alle sichtbaren Schäden ein – auch kleine Kratzer. Nachträgliche Schäden können schwer beweisbar sein.
❌ Formular unterschreiben, ohne es vollständig gelesen zu haben
Lesen Sie das gesamte Formular, bevor Sie unterschreiben. Was im Protokoll steht, hat rechtliche Relevanz.
❌ Keine Fotos machen
Das Protokoll ersetzt keine Fotobeweise. Fotografieren Sie zusätzlich alles.
❌ Das Formular dem anderen ohne Kopie aushändigen
Das Formular hat zwei Durchschläge (oder zwei Seiten). Jeder Beteiligte erhält ein Exemplar. Trennen Sie das Formular erst nach dem Ausfüllen.
Was tun, wenn der Unfallgegner das Formular nicht ausfüllen will?
Sie können niemanden zwingen, das Protokoll auszufüllen. Wenn der Gegner verweigert:
- Holen Sie die Polizei (110)
- Notieren Sie alle Daten selbst
- Suchen Sie Zeugen
- Machen Sie umfangreiche Fotos
- Kontaktieren Sie Unfallpaten – wir helfen auch ohne Protokoll
Nach dem Unfall: Protokoll zur Versicherung
- Schicken Sie das ausgefüllte Protokoll innerhalb von 1 Woche an Ihre Versicherung
- Bei Fremdverschulden: Melden Sie den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Bewahren Sie eine Kopie auf
Sie haben einen Unfall gehabt und sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Unfallpaten berät Sie kostenlos – unabhängig davon, ob Sie ein Protokoll ausgefüllt haben oder nicht.
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