Fahrerflucht – sofort richtig handeln

Unfall mit Fahrerflucht – Ihre Ansprüche sichern

Jedes Jahr sind über 300.000 Menschen in Deutschland von Unfallflucht betroffen. Wir erklären Ihre Rechte, wer zahlt – und wie Sie trotzdem vollständig entschädigt werden.

Sofort-Checkliste inklusive
Täter unbekannt? Kein Problem
Verkehrsopferhilfe koordinieren
Kostenlose Erstberatung

Fahrerflucht – Anspruch prüfen

Schildern Sie Ihren Fall – wir rufen zurück

Was ist passiert?

Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.

Wer hatte Schuld?

Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.

Kostenlos · Unverbindlich · Datenschutz

Anfrage eingegangen

Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50

10.000+
regulierte Fälle
4,9 ★
Kundenbewertung
seit 2012
am Markt
Kostenlos
Erstberatung

Sofort-Checkliste

4 Schritte nach einem Unfall mit Fahrerflucht

Die nächsten Stunden sind entscheidend. Handeln Sie strukturiert – so sichern Sie Ihre Ansprüche.

  1. Schritt 01

    Polizei sofort rufen (110)

    Bei Fahrerflucht ist eine Strafanzeige zwingend erforderlich. Nur mit Polizeiprotokoll können Ansprüche geltend gemacht werden. Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugbeschreibung und Zeugen.

  2. Schritt 02

    Beweise sichern

    Fotos von Unfallstelle, Schäden, Reifenspuren und Umgebung machen. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren. Ggf. Dashcam-Video sichern. Alles zählt vor Gericht.

  3. Schritt 03

    Eigene Versicherung informieren

    Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung – auch wenn Sie keine Schuld tragen. Unterlassen Sie das, können Leistungen gekürzt werden.

  4. Schritt 04

    Unfallpaten kontaktieren

    Wir prüfen kostenlos, welche Ansprüche Sie haben, ob der Täter ermittelt werden kann und wie wir Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld und Personenschäden für Sie durchsetzen.

Entschädigungsübersicht

Wer zahlt was nach Fahrerflucht?

Je nach Situation greifen unterschiedliche Stellen ein. Wir kennen alle Wege.

Täter wird ermittelt

Kfz-Haftpflicht des Täters

Vollständiger Schadensersatz inkl. Schmerzensgeld, Reparatur, Mietwagen

Täter unbekannt, Fahrzeugschaden

Eigene Teilkasko-/Vollkasko-Versicherung

Fahrzeugschaden (abzgl. Selbstbeteiligung) – kein Schmerzensgeld

Täter unbekannt, Personenschaden

Verkehrsopferhilfe (VOH)

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilungskosten ab 600 € Sachschaden-Untergrenze

Täter flieht, wird aber gesucht

Teilweise Vorfinanzierung durch VOH

Vorleistungen bis zur Täterermittlung, danach Übergang auf Haftpflicht

Wichtig: Wir koordinieren für Sie sowohl Ansprüche gegen die eigene Versicherung als auch Anmeldungen bei der Verkehrsopferhilfe – kostenlos und bundesweit.

Achtung

Diese Fehler kosten Sie Ihre Ansprüche

Keine Anzeige erstatten

Ohne Strafanzeige gibt es keine Ermittlungen und keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Verkehrsopferhilfe. Immer anzeigen – auch bei geringem Schaden.

Unfallort verlassen ohne Dokumentation

Bevor Sie die Unfallstelle verlassen: alles fotografieren, Zeugen notieren. Verschwundene Beweise können nicht rekonstruiert werden.

Eigene Versicherung nicht informieren

Eine Obliegenheitsverletzung kann die Leistung Ihrer eigenen Versicherung mindern oder ausschließen.

Zu lange warten

Spuren werden verwischt, Zeugen vergessen Details, und Verjährungsfristen laufen. Handeln Sie sofort.

FAQ

Häufige Fragen zur Fahrerflucht

Für Personenschäden springt die Verkehrsopferhilfe (VOH) ein – eine staatlich regulierte Einrichtung. Für Fahrzeugschäden ist Ihre eigene Kasko-Versicherung zuständig, sofern vorhanden.

Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein gesetzlich vorgeschriebener Entschädigungsfonds. Sie leistet Entschädigungen für Personenschäden durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge. Mindestvoraussetzung: Schaden übersteigt 600 € (Sachschaden) oder Personenschaden liegt vor.

Ja. Eine Strafanzeige ist die Grundlage für Ermittlungen und für Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe. Unterlassen Sie die Anzeige, verlieren Sie möglicherweise alle Ansprüche.

Wenn der Täter gefasst wird: ja, vollständig über dessen Haftpflicht. Wenn der Täter unbekannt bleibt: ja, über die Verkehrsopferhilfe – jedoch nur bei Personenschäden (keine reinen Sachschäden).

Auch dann Polizei rufen, Beweise sichern und Anzeige erstatten. Bei reinem Sachschaden ohne Personenschaden und unbekanntem Täter ist leider nur die eigene Kasko zuständig.

Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Jahresende des Unfalls. Gegen die Verkehrsopferhilfe gelten besondere Fristen. Handeln Sie so früh wie möglich.

Fahrerflucht erlitten – Wir kämpfen für Sie

Ob Täter bekannt oder unbekannt – wir kennen alle Wege zu Ihrer Entschädigung. Kostenlose Erstberatung, keine Verpflichtung.

Weitere Themen: Was tun nach dem Unfall? · Unfall ohne Schuld · Schmerzensgeld

Zum Formular

Erstberatung kostenlos · 24/7 erreichbar