Leistung · Fahrerflucht

Unfall mitFahrerflucht

Jedes Jahr sind in Deutschland 35.000 Menschen von Unfallflucht betroffen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der nächsten Schritte und koordinieren auf Wunsch die Abstimmung mit relevanten Stellen, z. B. im Zusammenhang mit Akteneinsicht, Verkehrsopferhilfe oder Kaskoversicherung.

  • Sofort-Checkliste für die ersten Stunden
  • Hilfe wenn der Täter unbekannt ist
  • Koordination mit Verkehrsopferhilfe & Polizei
  • Erstberatung kostenfrei*

Fahrerflucht melden

Wir koordinieren Polizei, Kasko und Verkehrsopferhilfe

Ist der Verursacher bekannt?

Davon hängt ab, wer für den Schaden eintritt.

Wurde die Polizei informiert?

Strafanzeige ist Voraussetzung für viele Ansprüche.

Wie erreichen wir Sie?

Schnelles Handeln erhöht die Chancen auf Aufklärung erheblich.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

Meldung eingegangen

Wir prüfen Ihren Fall und melden uns mit den nächsten Schritten.

Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.

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WhatsApp · Fahrerflucht-Anfrage
10.000+
regulierte Fälle
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Kundenbewertung
seit 2019
am Markt
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Erstberatung

Sofort-Checkliste

4 Schritte nach einem Unfall mit Fahrerflucht

Die nächsten Stunden sind entscheidend. Handeln Sie strukturiert – so sichern Sie Ihre Ansprüche.

  1. Schritt 01

    Polizei sofort rufen (110)

    Bei Fahrerflucht ist eine Strafanzeige erforderlich. Nur mit bewiesener Schuldzuweisung können Ansprüche geltend gemacht werden. Notieren Sie Kennzeichen und Fahrzeugbeschreibung. Zeugen sind oftmals der Schlüssel.

  2. Schritt 02

    Beweise sichern

    Fotos von Unfallstelle, Schäden, Reifenspuren und Umgebung machen. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren. Ggf. Dashcam-Video sichern. Alles zählt vor Gericht.

  3. Schritt 03

    Unfallpaten kontaktieren

    Wir prüfen kostenlos*, welche Ansprüche Sie haben, ob der Täter ermittelt werden kann und wie wir Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld und Personenschäden für Sie durchsetzen.

  4. Schritt 04

    Vollkasko? Eigene Versicherung informieren

    Sollten Sie den Schaden über Ihre Vollkasko abrechnen wollen, melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Machen Sie die Meldung zu späts, können wohlmöglich Leistungen abgelehnt.

Entschädigungsübersicht

Wer zahlt was nach Fahrerflucht?

Je nach Situation greifen unterschiedliche Stellen ein. Wir kennen alle Wege.

Täter wird ermittelt

Kfz-Haftpflicht des Täters

Vollständiger Schadensersatz inkl. Schmerzensgeld, Reparatur, Mietwagen

Täter unbekannt, Fahrzeugschaden

Eigene Vollkasko-Versicherung

Fahrzeugschaden (abzgl. Selbstbeteiligung) – kein Schmerzensgeld

Täter unbekannt, Personenschaden

Verkehrsopferhilfe (VOH)

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilungskosten ab 600 € Sachschaden-Untergrenze. Wichtig: Einzelfallprüfung erforderlich!

Täter flieht, wird aber gesucht

Teilweise Vorfinanzierung durch VOH

Vorleistungen bis zur Täterermittlung, danach Übergang auf Haftpflicht

Wichtig: Wir koordinieren für Sie sowohl Ansprüche gegen die eigene Versicherung als auch Anmeldungen bei der Verkehrsopferhilfe – kostenlos* und bundesweit.

Achtung

Diese Fehler kosten Sie Ihre Ansprüche

Keine Anzeige erstatten

– Ohne Strafanzeige gibt es keine Ermittlungen und wohlmöglich Anspruch auf Entschädigung. Immer anzeigen – auch bei geringem Schaden. Es ist eine Straftat.

Unfallort verlassen ohne Dokumentation

Bevor Sie die Unfallstelle verlassen: alles fotografieren, Zeugen notieren. Verschwundene Beweise können nicht rekonstruiert werden.

Eigene Versicherung nicht informieren

Eine Obliegenheitsverletzung kann die Leistung Ihrer eigenen Versicherung mindern oder ausschließen.

Zu lange warten

Spuren werden verwischt, Zeugen vergessen Details, und Verjährungsfristen laufen. Handeln Sie sofort.

FAQ

Häufige Fragen zur Fahrerflucht

Für Personenschäden springt die Verkehrsopferhilfe (VOH) ein – eine staatlich regulierte Einrichtung. Für Fahrzeugschäden ist Ihre eigene Kasko-Versicherung zuständig, sofern vorhanden.

Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein gesetzlich vorgeschriebener Entschädigungsfonds. Sie leistet Entschädigungen für Personenschäden durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge. Mindestvoraussetzung: Schaden übersteigt 600 € (Sachschaden) oder Personenschaden liegt vor.

Ja. Eine Strafanzeige ist die Grundlage für Ermittlungen und für Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe. Unterlassen Sie die Anzeige, verlieren Sie möglicherweise alle Ansprüche.

Wenn der Täter gefasst wird: ja, vollständig über dessen Haftpflicht. Wenn der Täter unbekannt bleibt: ja, über die Verkehrsopferhilfe – jedoch nur bei Personenschäden (keine reinen Sachschäden).

Auch dann Polizei rufen, Beweise sichern und Anzeige erstatten. Bei reinem Sachschaden ohne Personenschaden und unbekanntem Täter ist leider nur die eigene Kasko zuständig.

Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Jahresende des Unfalls. Gegen die Verkehrsopferhilfe gelten besondere Fristen. Handeln Sie so früh wie möglich.

Bereit?

Fahrerflucht erlitten?

Ob Täter bekannt oder unbekannt – wir kennen alle Wege zu Ihrer Entschädigung. Kostenfreie* Erstberatung, keine Verpflichtung.

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