Keine Vorkosten für Sie
In der Regel entstehen für Sie keine Vorkosten, wenn eine Haftpflichtversicherung des Unfallgegners greift. Im Einzelfall klären wir das transparent mit Ihnen.
Unfall & Versicherung
Wir klären mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist – Ansprüche, Schreiben an die Versicherung, Fristen. Die Erstberatung ist kostenlos; Sie entscheiden, ob Sie weitermachen wollen.
Schaden melden – in unter einer Minute
Wählen Sie einfach Ihre Situation aus – Unfallart, Schuldfrage, Kontakt. Das dauert keine 60 Sekunden. Wir rufen Sie zurück und klären alles am Telefon.
Oder direkt anrufen
0800 505 50 50
Kostenlos · 24/7 erreichbar
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Sichere Übertragung · Daten werden nicht weitergegeben
Vom Erstkontakt bis zur Entschädigung – klar, schnell, ohne Bürokratie.
Unfallart auswählen, kurze Angaben – fertig. Formular oder Anruf, wie Sie möchten. Dauert keine Minute.
Unsere Experten schauen sich Ihren Unfall genau an: welche Ansprüche bestehen, wer haftet, wie wir vorgehen.
Gutachter, Anwalt, Werkstatt, Versicherung – wir koordinieren. Sie müssen nichts tun außer warten und erhalten.
Was alles enthalten ist
Erstberatung kostenlos · Keine Verpflichtung
Wir stehen auf Ihrer Seite – mit dem nötigen Fachwissen und der Erfahrung aus tausenden Fällen.
In der Regel entstehen für Sie keine Vorkosten, wenn eine Haftpflichtversicherung des Unfallgegners greift. Im Einzelfall klären wir das transparent mit Ihnen.
Soweit rechtlich möglich, werden Schadenkosten und Vergütungen im Verhältnis zur Haftpflichtversicherung geklärt – wir begleiten Sie dabei.
Unser Team aus Schadensachverständigen, Juristen und Versicherungsexperten kennt jeden Kniff.
Wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden und bearbeiten eingehende Anfragen zügig.
Sie werden über jeden Schritt informiert. Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen.
Egal wo in Deutschland der Unfall passiert ist – wir sind für Sie da. Online, telefonisch oder vor Ort.
"Nach unserem Unfall hat Unfallpaten uns bei der Schadenabwicklung begleitet. Die Kommunikation war klar, und wir sind mit dem Ergebnis zufrieden."
– Familie Müller, Hamburg
Diese Fälle zeigen, warum das erste Angebot der Versicherung selten das letzte sein sollte.
Schleudertrauma
München
Heckaufprall auf der Autobahn. Versicherung bot pauschal €1.800. Mit unabhängigem Gutachten und Anwalt: €8.400 Schmerzensgeld + vollständiger Fahrzeugschaden.
Verdienstausfall
Frankfurt
Selbstständiger Handwerker, 6 Wochen ausgefallen. Versicherung bezweifelte Verdienstausfall. Durch vollständige Dokumentation und Anwalt: €12.000 erstattet.
Teilschuld-Unfall
Berlin
Versicherung behauptete 100 % Schuld des Mandanten. Unfallrekonstruktion ergab nur 40 % Mitschuld – €5.200 Schmerzensgeld und Reparaturkosten anteilig erstattet.
Totalschaden
Hamburg
Versicherung nutzte überregionale Restwertbörse zur Minderung. Unfallpaten ließ unabhängig begutachten und den korrekten lokalen Restwert bestimmen – €5.600 mehr.
* Anonymisierte Fallbeispiele. Individuelle Ergebnisse hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Kein Versprechen auf identische Resultate.
Eigenen Fall prüfen lassenÜber 1.200 zufriedene Kunden vertrauen Unfallpaten. Lesen Sie selbst, was sie erlebt haben.
aus 1.243 Bewertungen
ProvenExpert · 312 Bewertungen
"Nach einem Auffahrunfall bot die Versicherung anfangs lächerliche €1.200. Unfallpaten hat die Kommunikation übernommen und nach kurzer Zeit €6.000 durchgesetzt. Ohne das Team hätte ich nicht gewusst, worauf ich Anspruch habe."
"Innerhalb von 3 Wochen war alles erledigt: Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld. Das Team hat sich um alles gekümmert – ich musste selbst kaum etwas tun. Besonders beeindruckt hat mich die klare Kommunikation."
"Mir wurde 40 % Mitschuld angelastet – ich hatte wenig Hoffnung. Unfallpaten hat die Schuldfrage neu bewertet und am Ende €3.400 Schmerzensgeld für mich durchgesetzt. Professionell, klar, nachvollziehbar."
"Ich war Opfer einer Fahrerflucht und wusste überhaupt nicht, was zu tun ist. Unfallpaten hat mich durch das komplizierte Verfahren mit der Verkehrsopferhilfe geleitet. Ohne diese Hilfe wäre ich verloren gewesen."
"Ich bin Selbstständiger und 6 Wochen ausgefallen. Die Versicherung wollte nur einen Bruchteil meines entgangenen Gewinns ersetzen. Mit Unfallpaten und einem koordinierten Anwalt haben wir €12.000 erhalten."
"Mein Auto war ein Totalschaden. Die Versicherung des Gegners bot einen viel zu niedrigen Wiederbeschaffungswert. Dank Unfallpaten und einem unabhängigen Gutachter habe ich deutlich mehr erhalten – und das ohne Stress."
Wichtige Informationen zu Ablauf, Kosten und Leistungen – transparent erklärt.
Die Erstberatung und Ersteinschätzung Ihres Falls sind für Sie in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Welche weiteren Kosten im Einzelfall entstehen und ob bzw. in welchem Umfang diese von einer Versicherung erstattet werden können, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und wird transparent besprochen – für Sie entstehen in der Regel keine Vorkosten.
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab: einfache Fahrzeugschäden sind oft in wenigen Wochen geklärt, bei Personenschäden, Streit über die Schuld oder gerichtlichen Verfahren kann es länger dauern. Wir begleiten Sie durch die Abwicklung und halten Sie über wesentliche Schritte auf dem Laufenden.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Durchsetzung und Abwicklung typischer Unfallfolgen wie Fahrzeugschäden (Reparatur oder Totalschaden), Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilungskosten. Welche Ansprüche für Sie durchsetzbar sind, prüfen wir anhand Ihres Falls.
Nicht in jedem Fall. Unser Team übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung und begleitet viele Fälle ohne Gericht. Sollte ein Verfahren oder spezialisierte anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch Verkehrsrechtsanwälte; etwaige Kosten und deren Übernahme klären wir im jeweiligen Einzelfall.
Auch bei Mitverschulden können unter Umständen erhebliche Ansprüche bestehen; die Haftung wird im Regelfall anteilig verteilt. Wir prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen mögliche nächste Schritte auf – die Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach 3 Jahren, beginnend am Ende des Unfalljahres. Bei Personenschäden können besondere Fristen gelten. Warten Sie nicht zu lange – kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Verjährungsfristen und Beweise können Zeit kosten. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen – die Erstberatung ist kostenfrei; in der Regel entstehen für Sie keine Vorkosten.
Erstberatung kostenlos · 24/7 erreichbar