Leistung · Fahrzeugreparatur
Werkstatt nach dem Unfall –
Ihre freie Wahl
Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung. Unfallpaten vermittelt geprüfte Partnerwerkstätten und organisiert auf Wunsch die Direktabrechnung – ohne Vorleistung, ohne Stress.
Kurz schildern – wir rufen zurück
Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Was wir für Sie übernehmen
Von der Werkstattvermittlung bis zur vollständigen Abrechnung mit der Versicherung.
Werkstatt-Vermittlung
Wir vermitteln eine geprüfte Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe – mit Qualitätsgarantie und transparenten Abläufen.
Direktabrechnung
Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Kein Vorschuss, keine Zwischenfinanzierung.
Schadendokumentation
Gemeinsam mit dem KFZ-Gutachter stellen wir sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst und geltend gemacht werden.
Fiktive Abrechnung
Möchten Sie das Geld lieber selbst behalten? Wir berechnen den Reparaturwert und zahlen Ihnen den Betrag aus.
Wenn die Versicherung kürzt
Kürzungen bei Reparaturpositionen oder Lohnkosten lassen wir nicht einfach stehen – wir prüfen und widersprechen.
Schnelle Abwicklung
Vom Erstkontakt bis zur Freigabe der Reparatur vergehen in der Regel nur 1–2 Werktage.
Reparatur oder Auszahlung – was ist für Sie besser?
Beide Wege sind möglich. Die Entscheidung hängt vom Fahrzeugwert, Ihrer Situation und dem Schadenbetrag ab.
Reparatur in Werkstatt
Sinnvoll, wenn der Fahrzeugwert die Reparaturkosten deutlich übersteigt.
- Fahrzeug in Originalzustand
- Direktabrechnung möglich
- Ersatzfahrzeug in dieser Zeit
- Garantie auf Reparaturarbeiten
Fiktive Abrechnung (Barauszahlung)
Sinnvoll bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie das Geld anders einsetzen möchten.
- Auszahlung des Gutachterbetrags
- Keine Reparaturpflicht
- Steuerlich unkompliziert
- Entscheidungsfreiheit
Häufige Fragen zur Werkstatt nach dem Unfall
Nein. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine bestimmte Partnerwerkstatt vorschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – wir klären das für Sie.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen, wenn die Abwicklung korrekt läuft. Unfallpaten organisiert auf Wunsch die Direktabrechnung Werkstatt–Versicherung.
Das ist ein häufiges Problem. Versicherungen akzeptieren manchmal nur "fiktive Abrechnung" auf Gutachtenbasis oder bestreiten einzelne Positionen. Mit einem unabhängigen Gutachten und ggf. anwaltlicher Unterstützung lassen sich solche Kürzungen in der Regel anfechten.
Ja – das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie lassen ein Gutachten erstellen und erhalten den berechneten Reparaturbetrag ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das ist legal und in vielen Fällen wirtschaftlich.
Bei Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Unfallpaten hilft, den Restwert nicht zu niedrig ansetzen zu lassen und den Wiederbeschaffungswert korrekt zu ermitteln.
Reparatur ohne Vorleistung organisieren
Melden Sie Ihren Schaden – wir vermitteln die richtige Werkstatt und regeln die Abrechnung mit der Versicherung.
Andere Leistungen: Anwalt · Ersatzfahrzeug · KFZ Gutachter