Leistung · Auslandsunfall
Unfall
im Ausland
Im Urlaub oder auf Geschäftsreise einen Unfall gehabt? Wir übernehmen die komplette Schadensregulierung mit der ausländischen Versicherung.
- EU- und Nicht-EU-Länder abgedeckt
- Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer
- Mehrsprachige Korrespondenz inklusive
- Erstberatung kostenfrei*
Auslands-Unfall melden
Wir übernehmen die Korrespondenz mit ausländischer Versicherung & DBGK
Wo ist der Unfall passiert?
Davon hängt das Vorgehen mit DBGK & Versicherer ab.
Aus welchem Land kommt das gegnerische Fahrzeug?
Hilft uns beim Schadenregulierer und der DBGK-Ansprache.
Wie erreichen wir Sie?
Wir kümmern uns um DBGK, Schadenregulierer und Übersetzungen – Sie sprechen nur Deutsch.
Meldung eingegangen
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer und übernehmen die Korrespondenz – auf Deutsch.
Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.
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Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Behalten Sie Ruhe und gehen Sie strukturiert vor – die folgenden vier Schritte sichern Ihre Ansprüche.
- Schritt 01
Unfallstelle sichern & Polizei rufen
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. In den meisten Ländern ist die Polizei (in der EU einheitlich 112) bei Personenschaden, hoher Sachschadenshöhe oder Streit zwingend zu rufen. Lassen Sie sich immer das Polizeiprotokoll bzw. eine Bestätigung aushändigen.
- Schritt 02
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Der Europäische Unfallbericht („Constat amiable“) ist in allen EU-Ländern identisch aufgebaut und mehrsprachig. Beide Parteien füllen ihn aus und unterschreiben. Ohne Anerkennung der Schuld – nur Tatsachen.
- Schritt 03
Beweise sichern
Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Endlage, Bremsspuren und Umgebung. Daten der Grünen Karte des Gegners (Versicherer, Police, Land) abfotografieren. Zeugen mit Kontaktdaten notieren.
- Schritt 04
Unfallpaten kontaktieren
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung, übersetzen Schriftverkehr und übernehmen die komplette Abwicklung – aus Deutschland für Sie.
Regulierungswege
Wer reguliert Ihren Schaden?
Je nach Unfallort und Versicherung des Gegners gibt es vier typische Wege. Wir kennen alle – und finden den schnellsten für Sie.
Deutscher Schadenregulierer
Jede EU-Versicherung hat einen offiziellen Schadenregulierer in Deutschland (sog. 4. KH-Richtlinie). Sie können Ihren Schaden auf Deutsch in Deutschland geltend machen – ohne Reise, ohne Sprachbarriere.
Über die Grüne Karte
In über 45 Ländern (z. B. Schweiz, UK, Türkei, Marokko) gilt das Grüne-Karte-System. Die Regulierung erfolgt über das nationale Büro des Unfallorts und die Versicherung des Gegners.
Lokale Versicherung / Grenzversicherung
Außerhalb des Grüne-Karte-Systems ist häufig vor Ort eine Grenzversicherung Pflicht. Die Schadensabwicklung erfolgt nach lokalem Recht – komplexer, aber lösbar.
Mehr erfahren: Was ist die Grüne Karte? · Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland
Wichtige Hinweise
Worauf Sie achten sollten
Vor der Reise: Grüne Karte mitnehmen
Auch wenn in der EU das Kennzeichen genügt, erleichtert die Grüne Karte die Schadensregulierung erheblich. Sie ist bei der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos* erhältlich.
Schutzbrief / Auslandsschadenschutz prüfen
Viele Kfz-Versicherungen bieten einen Auslandsschadenschutz an: Ihr Schaden wird so reguliert, als wäre der Unfall in Deutschland passiert – nach deutschem Recht.
Mietwagen & Heimreise
Bei unverschuldetem Unfall: Anspruch auf Mietwagen, Übernachtung und Rückreise (Bahn/Flug) gegen die gegnerische Haftpflicht. Belege unbedingt aufbewahren.
Schmerzensgeld nach ausländischem Recht
Achtung: Personenschäden werden grundsätzlich nach dem Recht des Unfallortes bemessen. Schmerzensgeldsätze können erheblich abweichen – ein deutscher Anwalt mit Auslandserfahrung ist Gold wert.
FAQ
Häufige Fragen zum Unfall im Ausland
Unfallstelle sichern, Polizei (in der EU 112) rufen, Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Daten der Grünen Karte des Gegners notieren, Fotos machen. Nach Rückkehr melden Sie den Schaden bei Unfallpaten – wir übernehmen die Regulierung über den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung.
Innerhalb der EU jede Kfz-Versicherung hat einen Schadenregulierer in Deutschland. Sie machen Ihren Schaden auf Deutsch geltend, ohne Reise. Außerhalb der EU regelt die Grüne Karte den Weg über das jeweilige Landesbüro.
Bei Personenschäden, Streit über die Schuldfrage oder hoher Schadenshöhe ist ein deutscher Verkehrsanwalt mit Auslandserfahrung sehr empfehlenswert. Wichtig: Anwaltskosten werden jedoch nicht nach jedem Länderrecht erstattet!
Grundsätzlich gilt das Recht des Unfallortes (lex loci delicti). Bei Personenschäden zwischen EU-Bürgern können nach Rom-II-Verordnung deutsche Bemessungsgrundsätze für Schmerzensgeld zur Anwendung kommen.
Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Land erheblich (in einigen Ländern nur 1 Jahr). Handeln Sie schnell – wir prüfen die Fristen für Ihren konkreten Fall.
Möglich bei Fremdverschulden: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Sachverständigenkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Heimreise, ggf. Bergung und Abschleppen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Wichtig: Es ist von Land zu Land unterschiedlich und muss im Einzelfall geprüft werden.
Bereit?
Unfall im Ausland?
Wir kennen alle Wege: deutscher Schadenregulierer, Entschädigungsstelle, DBGK. Auf Deutsch – ohne Rückreise und ohne Vorkosten.
24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*