Leistung · DBGK-Verfahren
Unfall mit
ausländischem Fahrzeug
Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Auto? Wir kommunizieren mit dem Deutschen Büro Grüne Karte (DBGK) und dem deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung – Sie sprechen nur mit uns.
- DBGK- und Schadenregulierer-Experten
- Mehrsprachige Korrespondenz inklusive
- Entschädigungsfonds-Verfahren möglich
- Erstberatung kostenfrei*
Auslands-Unfall melden
Wir übernehmen die Korrespondenz mit ausländischer Versicherung & DBGK
Wo ist der Unfall passiert?
Davon hängt das Vorgehen mit DBGK & Versicherer ab.
Aus welchem Land kommt das gegnerische Fahrzeug?
Hilft uns beim Schadenregulierer und der DBGK-Ansprache.
Wie erreichen wir Sie?
Wir kümmern uns um DBGK, Schadenregulierer und Übersetzungen – Sie sprechen nur Deutsch.
Meldung eingegangen
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer und übernehmen die Korrespondenz – auf Deutsch.
Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.
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WhatsApp · Ausland-AnfrageSofort-Checkliste
Was tun bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug?
Diese vier Schritte sind entscheidend für eine schnelle und vollständige Schadensregulierung.
- Schritt 01
Unfallstelle sichern & Polizei rufen
Bei Personenschäden, Streit über die Schuldfrage, hohem Sachschaden oder wenn der Unfallgegner kein Versicherungsdokument vorlegen kann: Polizei (110) rufen. Das Polizeiprotokoll ist später entscheidend.
- Schritt 02
Grüne Karte fotografieren
Lassen Sie sich die Grüne Karte oder den Versicherungsnachweis des ausländischen Fahrzeugs zeigen. Notieren bzw. fotografieren Sie: Versicherungsgesellschaft, Policennummer, Land und Gültigkeit.
- Schritt 03
Daten & Beweise sichern
Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Fahrer-Personalien (Pass / Führerschein), Wohnsitzland. Fotos von Endlage, Schäden und Unfallstelle. Zeugenkontakte aufnehmen.
- Schritt 04
Unfallpaten kontaktieren
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung über das DBGK, übernehmen die komplette Korrespondenz und setzen Ihre Ansprüche durch – kostenlos*.
Regulierungsübersicht
Wer zahlt – je nach Situation?
Auch bei ausländischen Unfallgegnern bekommen Sie Ihren berechtigten Schaden ersetzt. Es gibt vier typische Fälle.
Deutscher Schadenregulierer der ausländischen Versicherung
Vollständige Schadensregulierung in Deutschland (Reparatur, Mietwagen, Schmerzensgeld). Keine Reise, keine Sprachbarriere.
DBGK (Deutsches Büro Grüne Karte e.V.)
Das DBGK reguliert Schäden für Versicherer aus über 45 Mitgliedsländern. Direkter Ansprechpartner in Deutschland.
Verkehrsopferhilfe (Personenschaden) / eigene Kasko
Bei Fahrerflucht: Personenschäden über Verkehrsopferhilfe, Sachschäden über Ihre eigene Kaskoversicherung.
Zentrale Anlaufstelle
Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK)
Das DBGK ist die zentrale Regulierungsstelle in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen. Es benennt den deutschen Schadenregulierer der jeweiligen ausländischen Versicherung und betreibt einen Entschädigungsfonds für nicht versicherte Fahrzeuge.
- Zentrale Regulierungsstelle in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Kfz
- Vermittlung des deutschen Schadenregulierers der ausländischen Versicherung
- Entschädigungsfonds für nicht versicherte oder nicht ermittelbare ausländische Fahrzeuge
- 4-monatige Bearbeitungspflicht der Versicherung nach EU-Richtlinie
- Bundesweite Zuständigkeit – kein Reisen, keine Sprachbarriere
Mehr erfahren: Was ist die Grüne Karte? · Unfall im Ausland
Achtung
Diese Fehler kosten Sie Ihre Ansprüche
Unfallort verlassen ohne Versicherungsdaten
Ohne Daten der Grünen Karte des Gegners wird die Regulierung deutlich aufwendiger. Notieren Sie immer: Versicherer, Policennummer, Land, Kennzeichen.
Keine Polizei rufen
Bei ausländischen Fahrzeugen ist das Polizeiprotokoll besonders wichtig – als Beweis und um den Halter über offizielle Wege identifizieren zu können.
Direkt mit dem ausländischen Versicherer Kontakt aufnehmen
Sprachbarrieren, andere Rechtsvorschriften und langsame Bearbeitung können Sie viel Geld kosten. Über den deutschen Schadenregulierer geht es schneller und auf Augenhöhe.
Zu lange warten
Auch bei ausländischen Fahrzeugen verjähren Ansprüche nach 3 Jahren. Bei Personenschäden gelten ggf. längere Fristen, Beweise verlieren sich aber schnell.
FAQ
Häufige Fragen
Notieren Sie Versicherungsdaten aus der Grünen Karte (Versicherer, Policennummer, Land), Kennzeichen und Fahrer-Personalien. Rufen Sie bei Personenschaden oder Streit die Polizei. Wir ermitteln dann den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch.
Jede im Grüne-Karte-System tätige ausländische Versicherung hat einen deutschen Schadenregulierer. Diesen ermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK). Sie machen Ihre Ansprüche auf Deutsch in Deutschland geltend – ohne Reise.
Das DBGK ist die zentrale Regulierungsstelle in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen. Es benennt den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung und betreibt einen Entschädigungsfonds für nicht versicherte Fahrzeuge.
Ja. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie dieselben Ansprüche wie bei einem deutschen Unfallgegner: Mietwagen oder Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Reparatur, Schmerzensgeld, Anwaltskosten.
Nach den gesetzlichen Vorgaben (u. a. im grenzüberschreitenden Schadenfall) soll der Versicherer innerhalb von drei Monaten ein begründetes Schadenangebot vorlegen oder seine Entscheidung mitteilen. Erfolgt keine Reaktion, können – je nach Fall – weitere Stellen eingeschaltet werden, etwa die zuständige Entschädigungsstelle. In der Praxis liegt die Dauer der Regulierung häufig bei etwa 4–8 Wochen, kann im Einzelfall jedoch abweichen.
Über 45 Länder: alle EU-Mitgliedstaaten sowie Schweiz, UK, Norwegen, Island, Türkei, Marokko, Tunesien, Iran, Ukraine, Serbien, Bosnien und viele weitere.
Bereit?
Ausländischer Unfallgegner?
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit DBGK und ausländischen Versicherungen – Sie sprechen nur mit uns. Kostenfrei*.
24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*