Verkehrsrechtsanwalt

Verkehrsanwalt nach Unfall – Kostenlos auf Kosten der Versicherung

Bei Fremdverschulden haben Sie gesetzlichen Anspruch auf einen Verkehrsrechtsanwalt. Die Kosten trägt vollständig die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – ohne Risiko für Sie.

Rechtliche Grundlage: Gemäß § 249 BGB gehören Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden. Bei Fremdverschulden zahlt die Haftpflicht des Verursachers – nicht Sie.

Kein finanzielles Risiko
Anwalt findet Unfallpaten
40–60 % mehr Schmerzensgeld
Seit 2012 aktiv

Verkehrsanwalt anfragen – kostenlos

Wir prüfen Ihren Anspruch und koordinieren den Anwalt

Was ist passiert?

Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.

Wer hatte Schuld?

Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.

Kostenlos · Unverbindlich · Datenschutz

Anfrage eingegangen

Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50

10.000+
regulierte Fälle
4,9 ★
Kundenbewertung
seit 2012
am Markt
0 €
Anwaltskosten

Was Sie bekommen

Was ein Verkehrsrechtsanwalt für Sie tut

Ein spezialisierter Anwalt kennt alle Taktiken der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche vollständig durch.

Schuldfrage klären

Verkehrsrechtsanwälte analysieren den Unfallhergang, beauftragen Unfallrekonstruktionen und widersprechen falschen Schuldzuweisungen der Versicherung.

Maximales Schmerzensgeld

Anwälte erzielen nachweislich 40–60 % höhere Schmerzensgeldzahlungen als ohne rechtliche Unterstützung – auf Kosten der gegnerischen Haftpflicht.

Versicherungsverhandlung

Der Anwalt übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung – kein Stress, keine Taktiken der Versicherung mehr.

Verdienstausfall & Rente

Komplexe Berechnungen von Verdienstausfall, Erwerbsminderungsrente und dauerhaften Schäden – professionell und vollständig.

Klage wenn nötig

Wenn die Versicherung nicht zahlt oder zu wenig bietet, klagt der Anwalt gerichtlich – in der Regel risikolos für Sie.

Schutz vor Verjährung

Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Der Anwalt hemmt Fristen und sichert alle Ansprüche – auch nachträgliche Schäden.

Mit Anwalt vs. ohne Anwalt

Aspekt Ohne Anwalt Mit Anwalt (kostenlos)
Schmerzensgeld Erstangebot der Versicherung akzeptiert 40–60 % mehr durch Verhandlung / Klage
Verdienstausfall Oft zu niedrig berechnet Vollständige Berechnung, alle Zeiträume erfasst
Schuldfrage Versicherungseinschätzung als Wahrheit akzeptiert Unabhängige Unfallrekonstruktion möglich
Anwaltskosten 0 € (kein Anwalt) 0 € – zahlt die gegnerische Versicherung
Zeitaufwand Alles selbst erledigen Anwalt + Unfallpaten übernehmen alles

Priorität

In diesen Situationen ist ein Anwalt besonders wichtig

Dringend empfohlen

Personenschaden

Bei jeder Verletzung – vom Schleudertrauma bis zu schweren Brüchen. Je schwerer, desto wichtiger der Anwalt.

Dringend empfohlen

Streit um Schuld

Wenn Mitschuld behauptet wird oder die Versicherung die Haftung bestreitet.

Dringend empfohlen

Versicherung zahlt nicht

Wenn Zahlungen verzögert, gekürzt oder abgelehnt werden.

Totalschaden

Bei hochwertigem Fahrzeug oder wenn der angebotene Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist.

Dringend empfohlen

Dauerschäden

Bleibende Verletzungen, Erwerbsminderung oder chronische Beschwerden erfordern spezialisierten Rechtsbeistand.

Fahrerflucht

Besondere rechtliche Konstellation – Anwalt koordiniert Verkehrsopferhilfe und Strafanzeige.

★★★★★
"Unfallpaten hat mir nicht nur geholfen den Schaden zu regulieren, sondern auch einen Verkehrsrechtsanwalt koordiniert. Das Ergebnis: 3x mehr Schmerzensgeld als das erste Angebot der Versicherung – und kein Cent Anwaltskosten für mich."

Andreas R., Ingenieur, Frankfurt

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsanwalt

Ja, wenn der andere Fahrer schuld ist. Dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten übernehmen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 249 BGB). Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet.

Unfallpaten koordiniert auf Wunsch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt in Ihrer Region. Sie müssen nicht selbst suchen – wir wissen, wer die besten Ergebnisse erzielt.

Nein. Unfallpaten koordiniert den Anwalt für Sie. Wir prüfen zuerst Ihren Fall und empfehlen dann den passenden Anwalt – ohne bürokratischen Aufwand für Sie.

Bei Fremdverschulden brauchen Sie die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht. Bei Mitschuld oder Streit kann die eigene Rechtsschutz aber sinnvoll sein.

Grundsätzlich ja – aber je früher, desto besser. Beweise, Zeugen und Unfallspuren werden mit der Zeit unzuverlässiger. Außerdem laufen Verjährungsfristen. Handeln Sie so schnell wie möglich.

Unfallpaten koordiniert alle außergerichtlichen Schritte: Gutachter, Werkstatt, Versicherungskommunikation, Schmerzensgeld. Wird ein Gericht nötig, vermitteln wir den passenden Anwalt.

Verkehrsanwalt anfragen – kostenlos & unverbindlich

Unfallpaten koordiniert Ihren Anwalt. Bei Fremdverschulden entstehen Ihnen keine Kosten – die Versicherung des Gegners zahlt.

Weitere Themen: Schmerzensgeld · Verdienstausfall · Nach dem Unfall

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