Leistung · Schadensbewertung

KFZ-Gutachternach dem Unfall beauftragen

Ein unabhängiges Gutachten hilft, eine sachgerechte Bewertung Ihres Schadens sicherzustellen. Unfallpaten koordiniert auf Wunsch einen freien Kfz-Sachverständigen – schnell, unkompliziert und in der Regel ohne Vorkosten.

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger
  • Schadensauszahlung in € möglich
  • Gutachterkosten bei Fremdverschulden erstattungsfähig
  • Berücksichtigung von Wertminderung

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Leistungen im Detail

Was ein Unfallgutachten enthält – und warum es wichtig ist

Ein vollständiges Gutachten ist weit mehr als eine Kostenschätzung.

Schadendokumentation

Alle Schäden werden fotografisch und schriftlich erfasst – auch versteckte Schäden, die beim ersten Blick nicht sichtbar sind.

Wiederbeschaffungswert

Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs – Grundlage für die Totalschadenabrechnung und Restwertermittlung.

Merkantiler Minderwert

Der Wertverlust durch den Unfall in der Fahrzeughistorie – ein häufig übersehener Faktor bei der Schadenbewertung.

Reparaturkosten

Detaillierte Aufstellung aller Reparaturpositionen – nach Hersteller-Richtzeiten und marktüblichen Lohnsätzen.

Totalschaden ?

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Der Gutachter trifft diese Entscheidung fachgerecht – nicht die Versicherung.

Rechtssicheres Dokument

Das Gutachten ist ein anerkanntes Beweismittel – auch vor Gericht oder bei Widerspruch der Versicherung.

Vorsicht: Gutachter der gegnerischen Versicherung

Versicherungen schlagen häufig eigene Gutachter vor. Das kann bequem sein, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Bewertungen kommen, etwa bei der Schadenshöhe oder einer möglichen Wertminderung.

**Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum KFZ Gutachter

Ab einem Fahrzeugschaden von ca. 750 € aufwärts empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten – nicht nur ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Der Gutachter dokumentiert den tatsächlichen Schaden vollständig und bildet die Grundlage für die Schadensregulierung.

Bei Fremdverschulden können die Kosten für das Gutachten grundsätzlich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Sofern die Eintrittspflicht besteht, entstehen für Sie in der Regel keine Vorkosten.Die Vergütung richtet sich nach der Schadenshöhe und wird üblicherweise anhand von Honorartabellen oder pauschaler Vergütung berechnet.

Ja, und das sollten Sie. Sie haben das Recht, einen freien, von der Versicherung unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Versicherungseigene Gutachter tendieren erfahrungsgemäß dazu, Schäden niedriger zu bewerten.

Ein Gutachten ist die rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung: Es dokumentiert Schäden, bewertet Wiederbeschaffungswert, Minderwert (merkantilen Schaden) und Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nur eine Preisschätzung.

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfalfreies. Dieser Wertverlust heißt merkantiler Minderwert und muss von der Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet werden. Der Gutachter berechnet diesen Betrag.

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Melden Sie Ihren Schaden – wir kümmern uns um den Sachverständigen und die vollständige Dokumentation.

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