Leistung · Schadensbewertung
KFZ Gutachter nach
dem Unfall beauftragen
Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Unterbewertung durch die gegnerische Versicherung. Unfallpaten koordiniert den freien Sachverständigen – schnell, rechtssicher, ohne Vorkosten.
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Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
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Was ein Unfallgutachten enthält – und warum es wichtig ist
Ein vollständiges Gutachten ist weit mehr als eine Kostenschätzung.
Vollständige Schadendokumentation
Alle Schäden werden fotografisch und schriftlich erfasst – auch versteckte Schäden, die beim ersten Blick nicht sichtbar sind.
Wiederbeschaffungswert
Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs – Grundlage für die Totalschadenabrechnung und Restwertermittlung.
Merkantiler Minderwert
Der Wertverlust durch den Unfallvermerk im Fahrzeughistorie-Check – ein oft übersehener, aber durchsetzbarer Anspruch.
Reparaturkosten
Detaillierte Aufstellung aller Reparaturpositionen – nach Hersteller-Richtzeiten und marktüblichen Lohnsätzen.
Totalschaden oder Reparatur?
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Der Gutachter trifft diese Entscheidung fachgerecht – nicht die Versicherung.
Rechtssicheres Dokument
Das Gutachten ist ein anerkanntes Beweismittel – auch vor Gericht oder bei Widerspruch der Versicherung.
Vorsicht: Gutachter der gegnerischen Versicherung
Versicherungen schlagen häufig ihren eigenen Gutachter vor. Das klingt bequem – ist aber problematisch: Versicherungseigene Sachverständige bewerten Schäden systematisch niedriger, erkennen den merkantilen Minderwert oft nicht an und arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.
Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter. Unfallpaten vermittelt Ihnen einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen – das gehört zu unserer Leistung.
Häufige Fragen zum KFZ Gutachter
Ab einem Fahrzeugschaden von ca. 750 € aufwärts empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten – nicht nur ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Der Gutachter dokumentiert den tatsächlichen Schaden vollständig und bildet die Grundlage für die Schadensregulierung.
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig. Sie zahlen nichts. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Schadensbetrag berechnet – üblicherweise nach der BVSK-Honorartabelle.
Ja, und das sollten Sie. Sie haben das Recht, einen freien, von der Versicherung unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Versicherungseigene Gutachter tendieren erfahrungsgemäß dazu, Schäden niedriger zu bewerten.
Ein Gutachten ist die rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung: Es dokumentiert Schäden, bewertet Wiederbeschaffungswert, Minderwert (merkantilen Schaden) und Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nur eine Preisschätzung.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfalfreies. Dieser Wertverlust heißt merkantiler Minderwert und muss von der Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet werden. Der Gutachter berechnet diesen Betrag.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Melden Sie Ihren Schaden – wir kümmern uns um den Sachverständigen und die vollständige Dokumentation.
Andere Leistungen: Anwalt · Ersatzfahrzeug · Werkstatt