Leistung · Mobilität sichern
Ersatzfahrzeug nach
dem Unfall
Ohne eigenes Auto stehen Sie nicht da. Bei Fremdverschulden haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall – Unfallpaten organisiert alles und rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Kurz schildern – wir rufen zurück
Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Was wir für Sie übernehmen
Von der Fahrzeugvermittlung bis zur vollständigen Kostenerstattung.
Anspruchsprüfung
Wir klären sofort, ob Sie Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall haben und in welcher Höhe.
Fahrzeugvermittlung
Wir koordinieren das Mietfahrzeug – klassengerecht und zu einem Tarif, den die Versicherung akzeptiert.
Direkte Abrechnung
Mietkosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet – kein Vorschuss, kein Aufwand für Sie.
Nutzungsausfall
Kein Mietwagen gewünscht? Wir berechnen Ihren Nutzungsausfallschaden und fordern ihn für Sie ein.
Wenn die Versicherung kürzt
Versicherungen lehnen Mietwagenkosten oft teilweise ab. Wir kennen die zulässigen Sätze und setzen diese durch.
Schnell & unkompliziert
In der Regel ist das Ersatzfahrzeug noch am selben oder nächsten Tag bereit – wir kümmern uns.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
Beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Welche Option für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.
Ersatzfahrzeug / Mietwagen
Sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug täglich brauchen – beruflich oder privat.
- Gleichwertiges Fahrzeug für Reparaturdauer
- Kosten trägt gegnerische Versicherung
- Keine Eigenleistung bei korrekter Abwicklung
- Auch bei Totalschaden bis Wiederbeschaffung
Nutzungsausfall
Sinnvoll, wenn Sie kein Mietfahrzeug benötigen oder nutzen wollen.
- Täglicher Geldbetrag statt Fahrzeug
- Tagessätze 23–175 € je nach Fahrzeugklasse
- Kein Nachweis tatsächlicher Kosten nötig
- Einfacher und oft schneller
Häufige Fragen zum Ersatzfahrzeug
Ja – wenn Sie nicht schuld am Unfall waren, muss die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Kosten für ein gleichwertiges Mietfahrzeug übernehmen. Das gilt für die Reparaturdauer bzw. bis zur Neuanschaffung.
Bei klarem Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie müssen in der Regel nicht in Vorleistung treten – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung.
Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar war – auch ohne tatsächliches Mietfahrzeug. Die Tagessätze richten sich nach Fahrzeugklasse und betragen typischerweise 23–175 € pro Tag.
Für die Dauer der Reparatur zuzüglich einer angemessenen Übergangszeit. Bei Totalschaden auch für die Wiederbeschaffungszeit. Unfallpaten dokumentiert genau, welche Zeiträume erstattungsfähig sind.
Grundsätzlich ein klassengleiches Fahrzeug. Allerdings sind die Versicherungen verpflichtet, einen wirtschaftlichen Mietwagen (nicht zwingend das teuerste Angebot) zu bezahlen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Anbieter zu wählen.
Mobilität nach dem Unfall sichern
Melden Sie Ihren Schaden – wir klären Ihren Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall sofort.
Andere Leistungen: Anwalt · KFZ Gutachter · Werkstatt