Grüne Karte & Auslandsunfall

Grüne Karte: Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland? Wir erklären, was die Grüne Karte ist, wie die Schadensregulierung über das Deutsche Büro Grüne Karte funktioniert und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

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Alles zur Grünen Karte

Wichtige Fakten auf einen Blick

Was ist die Grüne Karte?

Der Internationale Kraftfahrzeugschein (IKS) ist ein anerkannter Nachweis für Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz – ausgestellt von Ihrer Versicherung.

Wo wird sie benötigt?

Einige Nicht-EU-Länder verlangen sie an der Grenze als Pflichtnachweis. In der EU genügt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Deutsches Büro Grüne Karte (DBGK)

Das DBGK ist die Regulierungsstelle in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen. Über das DBGK werden Ansprüche gegen ausländische Versicherungen geltend gemacht.

Kein Versicherungsnachweis?

Wenn das ausländische Fahrzeug keine gültige Versicherung hat, übernimmt in Deutschland der Entschädigungsfonds beim DBGK die Regulierung.

Schritt für Schritt

Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Was tun?

  1. 1

    Daten der Grünen Karte notieren

    Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und Land des Unfallgegners aus der Grünen Karte abschreiben oder fotografieren.

  2. 2

    Grüne Karte fotografieren

    Machen Sie Fotos der Grünen Karte, des Kennzeichens, aller Fahrzeuge und der Unfallstelle.

  3. 3

    Polizei rufen

    Bei Personenschäden oder wenn der Gegner kein Versicherungsdokument vorlegen kann, ist die Polizei zu rufen.

  4. 4

    Unfallpaten kontaktieren

    Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung oder leiten den Fall ans DBGK weiter und koordinieren alles für Sie.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK)

Die zentrale Regulierungsstelle für Unfälle mit ausländischen Kfz in Deutschland. Unfallpaten übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem DBGK und den ausländischen Versicherungen für Sie.

  • Regulierung in 45+ Mitgliedsländern
  • Entschädigungsfonds für nicht versicherte Fahrzeuge
  • Unfallpaten übernimmt alle Korrespondenz

FAQ

Häufige Fragen zur Grünen Karte

Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis. Innerhalb der EU genügt das Kennzeichen, in einigen Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht. Viele Versicherungen stellen sie kostenlos aus.

Notieren Sie alle Fahrzeugdaten und Versicherungsinformationen aus der Grünen Karte. Jede im Grüne-Karte-System tätige Versicherung hat einen deutschen Schadenregulierer. Unfallpaten findet diesen für Sie und stellt Ihre Ansprüche.

Der Entschädigungsfonds beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. reguliert Schäden durch nicht versicherte oder nicht identifizierbare ausländische Fahrzeuge in Deutschland.

Zeigen Sie Ihre Grüne Karte vor und notieren Sie Versicherungsdaten des Unfallgegners. Nach Rückkehr können Sie über den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung Ansprüche stellen. Unfallpaten hilft.

Über 45 Länder nehmen teil: alle EU-Mitgliedstaaten sowie viele weitere europäische und außereuropäische Länder (z.B. Marokko, Tunesien, Iran).

Dieselben wie bei einem deutschen Unfallgegner: Reparaturkosten, Mietwagen, Gutachter, Anwaltskosten und Schmerzensgeld. Unfallpaten kennt den richtigen Regulierungsweg.

Unfall mit Auslandsfahrzeug? Wir kennen den Weg.

Unfallpaten übernimmt die gesamte Kommunikation mit ausländischen Versicherungen und dem DBGK – kostenlos.

Weitere Themen: Anwalt nach Unfall · Unfall ohne Schuld · Nach dem Unfall

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