Leistung · Auslandsunfall
Grüne Karte
& Auslandsunfall
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland oder Sie selbst im Ausland? Wir koordinieren die Schadensregulierung über das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) und ausländische Versicherer – auf Deutsch.
- Erstberatung kostenfrei*
- EU- und Nicht-EU-Länder abgedeckt
- DBGK- und Schadenregulierer-Experten
- Wir übernehmen Korrespondenz und Übersetzung
Auslands-Unfall melden
Wir übernehmen die Korrespondenz mit ausländischer Versicherung & DBGK
Wo ist der Unfall passiert?
Davon hängt das Vorgehen mit DBGK & Versicherer ab.
Aus welchem Land kommt das gegnerische Fahrzeug?
Hilft uns beim Schadenregulierer und der DBGK-Ansprache.
Wie erreichen wir Sie?
Wir kümmern uns um DBGK, Schadenregulierer und Übersetzungen – Sie sprechen nur Deutsch.
Meldung eingegangen
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer und übernehmen die Korrespondenz – auf Deutsch.
Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.
Lieber selbst schreiben? Starten Sie direkt einen WhatsApp-Chat mit uns.
WhatsApp · Ausland-AnfrageAlles zur Grünen Karte
Wichtige Fakten auf einen Blick
Was ist die Grüne Karte?
Der Internationale Kraftfahrzeugschein (IKS) ist ein anerkannter Nachweis für Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz – ausgestellt von Ihrer Versicherung.
Wo wird sie benötigt?
Einige Nicht-EU-Länder verlangen sie an der Grenze als Pflichtnachweis. In der EU genügt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Deutsches Büro Grüne Karte (DBGK)
Das DBGK ist die Regulierungsstelle in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen. Über das DBGK werden Ansprüche gegen ausländische Versicherungen geltend gemacht.
Kein Versicherungsnachweis?
Wenn das ausländische Fahrzeug keine gültige Versicherung hat, übernimmt in Deutschland der Entschädigungsfonds beim DBGK die Regulierung.
Schritt für Schritt
Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Was tun?
- 1
Daten der Grünen Karte notieren
Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und Land des Unfallgegners aus der Grünen Karte abschreiben oder fotografieren.
- 2
Grüne Karte fotografieren
Machen Sie Fotos der Grünen Karte, des Kennzeichens, aller Fahrzeuge und der Unfallstelle.
- 3
Polizei rufen
Bei Personenschäden oder wenn der Gegner kein Versicherungsdokument vorlegen kann, ist die Polizei zu rufen.
- 4
Unfallpaten kontaktieren
Wir ermitteln den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung oder leiten den Fall ans DBGK weiter und koordinieren alles für Sie.
Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK)
Die zentrale Regulierungsstelle für Unfälle mit ausländischen Kfz in Deutschland. Unfallpaten übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem DBGK und den ausländischen Versicherungen für Sie.
- Regulierung in 45+ Mitgliedsländern
- Entschädigungsfonds für nicht versicherte Fahrzeuge
- Unfallpaten übernimmt alle Korrespondenz
FAQ
Häufige Fragen zur Grünen Karte
Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis. Innerhalb der EU genügt das Kennzeichen, in einigen Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht. Viele Versicherungen stellen sie kostenlos* aus.
Notieren Sie alle Fahrzeugdaten und Versicherungsinformationen aus der Grünen Karte. Jede im Grüne-Karte-System tätige Versicherung hat einen deutschen Schadenregulierer. Unfallpaten findet diesen für Sie und stellt Ihre Ansprüche.
Der Entschädigungsfonds beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. könnte wohlmöglich Schäden durch nicht versicherte oder nicht identifizierbare ausländische Fahrzeuge in Deutschland regulieren.
Zeigen Sie Ihre Grüne Karte vor und notieren Sie Versicherungsdaten des Unfallgegners. Nach Rückkehr können Sie über den deutschen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung Ansprüche stellen. Unfallpaten hilft.
Über 45 Länder nehmen teil: alle EU-Mitgliedstaaten sowie viele weitere europäische und außereuropäische Länder (z.B. Marokko, Tunesien, Iran).
Dieselben wie bei einem deutschen Unfallgegner: Reparaturkosten, Mietwagen, Gutachter, Anwaltskosten und Schmerzensgeld. Unfallpaten kennt den richtigen Regulierungsweg.
Bereit?
Unfall mit Auslandsbezug?
Unfallpaten übernimmt die gesamte Kommunikation mit ausländischen Versicherungen und dem DBGK – auf Deutsch und ohne Vorkosten für Sie.
24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*