Verdienstausfall nach Unfall

Ihr Gehalt läuft weiter – auf Kosten der Versicherung

Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf vollständigen Ersatz Ihres Nettoeinkommens. Wir berechnen, was Ihnen zusteht – und setzen es durch.

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Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.

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Wann haben Sie Anspruch?

3 Voraussetzungen für Verdienstausfall

Alle drei müssen erfüllt sein, damit die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.

  1. 1

    Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit

    Sie können Ihrem Beruf wegen unfallbedingter Verletzungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nachgehen – auch Teilarbeitsunfähigkeit zählt.

  2. 2

    Fremdes Verschulden

    Der Unfall wurde durch eine andere Person verursacht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers trägt Ihren Verdienstausfall.

  3. 3

    Nachgewiesener Einkommensverlust

    Ihr tatsächliches Nettoeinkommen vor dem Unfall muss dem nach dem Unfall gegenübergestellt werden. Lohnbescheinigungen und Steuerbescheide helfen dabei.

Je nach Situation

So wird Ihr Verdienstausfall berechnet

Die Berechnung unterscheidet sich je nach Berufs- und Einkommenssituation.

Angestellte

Differenz zwischen Nettolohn vor Unfall und Krankengeld/Lohnfortzahlung. Lohnbescheinigungen der letzten 3–12 Monate sind Grundlage der Berechnung.

Selbstständige & Freiberufler

Entgangener Gewinn auf Basis der letzten 3 Betriebsjahre. Steuerliche Nachweise (BWA, Steuerbescheide) dokumentieren den Ausfall.

Haushaltsführungsschaden

Auch wer keinen Lohn bezieht, hat Anspruch – z.B. bei unfallbedingter Einschränkung der Haushaltsführung. Stundensatz 8–12 €/h.

Hausfrauen & Hausmänner

Der Wert der erbrachten Haushaltsleistung wird anhand ortsüblicher Lohnsätze für Haushaltshilfen kalkuliert.

Langzeitfolgen & Erwerbsminderung

Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit wird der kapitalisierende Rentenanteil berechnet – oft fünf- bis sechsstellige Beträge.

Verdienstausfall bei Unternehmern

Entgangener Gewinn des Unternehmens durch Ausfallzeiten des Inhabers ist ebenfalls erstattungsfähig.

Rechenbeispiel

Angestellter, 6 Wochen arbeitsunfähig

Nettolohn monatlich 2.800 €
Lohnfortzahlung (6 Wo.) 2.800 € (voll)
Danach: Krankengeld (70%) 1.960 €/Monat
Verdienstausfall (Differenz) 840 €/Monat

* Vereinfachtes Rechenbeispiel. Individuelle Beträge können abweichen.

Achtung

Diese Fehler kosten Sie bares Geld

Viele Betroffene verschenken Geld, weil sie typische Fehler machen. Vermeiden Sie diese von Anfang an.

Erstangebot der Versicherung akzeptieren

Versicherungen bieten häufig deutlich zu wenig an. Ein Experte verhandelt das tatsächlich Ihnen zustehende Niveau.

Belege nicht sammeln

Ohne Lohnbescheinigungen, AU-Bescheinigungen und Steuerbescheide ist eine Berechnung kaum möglich. Sammeln Sie alles von Anfang an.

Zuspätkommen bei der Geltendmachung

Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Jahresende des Unfalls. Handeln Sie so früh wie möglich.

Nur Bruttoverdienst angeben

Maßgeblich ist der Nettoverdienst. Ohne korrekte Berechnung verschenken Sie Geld.

FAQ

Häufige Fragen zum Verdienstausfall

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt Ihren Verdienstausfall, wenn der andere Fahrer schuld ist. Bei Teilschuld wird der Betrag anteilig erstattet.

Solange Sie unfallbedingt arbeitsunfähig sind. Bei Dauerfolgen (Erwerbsminderung) sogar lebenslang. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für den Anspruch.

Nein. Unfallpaten übernimmt die Berechnung auf Basis Ihrer Unterlagen. Wir ermitteln den Maximalbetrag und setzen ihn gegenüber der Versicherung durch.

Ja. Selbstständige haben ebenfalls Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns, nachgewiesen durch betriebliche Unterlagen der letzten 3 Jahre.

Krankengeld und Lohnfortzahlung werden auf den Verdienstausfall angerechnet. Den Restbetrag (Differenz) zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Empfehlenswert, aber nicht zwingend. Unfallpaten prüft Ihren Fall und koordiniert bei Bedarf einen Verkehrsrechtsanwalt – oft auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Verdienstausfall kostenlos berechnen lassen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir berechnen kostenlos Ihren Anspruch und setzen ihn mit maximaler Entschädigung durch.

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