Ihr Gehalt läuft weiter –
auf Kosten der Versicherung
Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf vollständigen Ersatz Ihres Nettoeinkommens. Wir berechnen, was Ihnen zusteht – und setzen es durch.
Verdienstausfall prüfen – kostenlos
Schildern Sie Ihren Fall – wir rufen zurück
Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Wann haben Sie Anspruch?
3 Voraussetzungen für Verdienstausfall
Alle drei müssen erfüllt sein, damit die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.
- 1
Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit
Sie können Ihrem Beruf wegen unfallbedingter Verletzungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nachgehen – auch Teilarbeitsunfähigkeit zählt.
- 2
Fremdes Verschulden
Der Unfall wurde durch eine andere Person verursacht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers trägt Ihren Verdienstausfall.
- 3
Nachgewiesener Einkommensverlust
Ihr tatsächliches Nettoeinkommen vor dem Unfall muss dem nach dem Unfall gegenübergestellt werden. Lohnbescheinigungen und Steuerbescheide helfen dabei.
Je nach Situation
So wird Ihr Verdienstausfall berechnet
Die Berechnung unterscheidet sich je nach Berufs- und Einkommenssituation.
Angestellte
Differenz zwischen Nettolohn vor Unfall und Krankengeld/Lohnfortzahlung. Lohnbescheinigungen der letzten 3–12 Monate sind Grundlage der Berechnung.
Selbstständige & Freiberufler
Entgangener Gewinn auf Basis der letzten 3 Betriebsjahre. Steuerliche Nachweise (BWA, Steuerbescheide) dokumentieren den Ausfall.
Haushaltsführungsschaden
Auch wer keinen Lohn bezieht, hat Anspruch – z.B. bei unfallbedingter Einschränkung der Haushaltsführung. Stundensatz 8–12 €/h.
Hausfrauen & Hausmänner
Der Wert der erbrachten Haushaltsleistung wird anhand ortsüblicher Lohnsätze für Haushaltshilfen kalkuliert.
Langzeitfolgen & Erwerbsminderung
Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit wird der kapitalisierende Rentenanteil berechnet – oft fünf- bis sechsstellige Beträge.
Verdienstausfall bei Unternehmern
Entgangener Gewinn des Unternehmens durch Ausfallzeiten des Inhabers ist ebenfalls erstattungsfähig.
Rechenbeispiel
Angestellter, 6 Wochen arbeitsunfähig
* Vereinfachtes Rechenbeispiel. Individuelle Beträge können abweichen.
Achtung
Diese Fehler kosten Sie bares Geld
Viele Betroffene verschenken Geld, weil sie typische Fehler machen. Vermeiden Sie diese von Anfang an.
Erstangebot der Versicherung akzeptieren
Versicherungen bieten häufig deutlich zu wenig an. Ein Experte verhandelt das tatsächlich Ihnen zustehende Niveau.
Belege nicht sammeln
Ohne Lohnbescheinigungen, AU-Bescheinigungen und Steuerbescheide ist eine Berechnung kaum möglich. Sammeln Sie alles von Anfang an.
Zuspätkommen bei der Geltendmachung
Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Jahresende des Unfalls. Handeln Sie so früh wie möglich.
Nur Bruttoverdienst angeben
Maßgeblich ist der Nettoverdienst. Ohne korrekte Berechnung verschenken Sie Geld.
FAQ
Häufige Fragen zum Verdienstausfall
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt Ihren Verdienstausfall, wenn der andere Fahrer schuld ist. Bei Teilschuld wird der Betrag anteilig erstattet.
Solange Sie unfallbedingt arbeitsunfähig sind. Bei Dauerfolgen (Erwerbsminderung) sogar lebenslang. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für den Anspruch.
Nein. Unfallpaten übernimmt die Berechnung auf Basis Ihrer Unterlagen. Wir ermitteln den Maximalbetrag und setzen ihn gegenüber der Versicherung durch.
Ja. Selbstständige haben ebenfalls Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns, nachgewiesen durch betriebliche Unterlagen der letzten 3 Jahre.
Krankengeld und Lohnfortzahlung werden auf den Verdienstausfall angerechnet. Den Restbetrag (Differenz) zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Empfehlenswert, aber nicht zwingend. Unfallpaten prüft Ihren Fall und koordiniert bei Bedarf einen Verkehrsrechtsanwalt – oft auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Verdienstausfall kostenlos berechnen lassen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir berechnen kostenlos Ihren Anspruch und setzen ihn mit maximaler Entschädigung durch.
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