Schleudertrauma nach Unfall

Schleudertrauma – Ihre Entschädigung durchsetzen

Ein Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall ist schmerzhaft, oft langwierig – und wird von Versicherungen häufig heruntergespielt. Wir kämpfen für Ihre volle Entschädigung.

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Erkennen & handeln

Typische Symptome eines Schleudertraumas

Symptome treten oft erst Stunden oder Tage nach dem Unfall auf. Lassen Sie sich sofort ärztlich untersuchen.

Nackenschmerzen

Ziehende oder stechende Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich, oft erst Stunden nach dem Unfall spürbar.

Kopfschmerzen

Hinterkopfschmerzen, Druckgefühl und Migräne-ähnliche Beschwerden sind typische Folgeerscheinungen.

Schwindel & Taubheit

Schwindel, Sehstörungen und Taubheitsgefühle in Armen oder Händen können auf Nervenirritation hinweisen.

Konzentrationsstörungen

Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme sowie Reizbarkeit sind psychische Folgesymptome des Schleudertraumas.

Bewegungseinschränkung

Eingeschränkte Beweglichkeit der Halswirbelsäule, Verspannungen und Muskelhärten im Schulter-Nacken-Bereich.

Schlaf- & Stimmungsprobleme

Schlafstörungen, Angstzustände und depressive Verstimmungen nach dem Trauma sind medizinisch anerkannt.

Freies Intervall beachten

Viele Schleudertrauma-Betroffene fühlen sich unmittelbar nach dem Unfall gut. Schmerzen und Beschwerden können erst 6–24 Stunden später einsetzen. Warten Sie nicht – gehen Sie sofort zum Arzt, damit Ihre Verletzung korrekt dokumentiert wird.

Orientierungswerte

Schleudertrauma: Typische Schmerzensgeldbeträge

Richtwerte basierend auf deutschen Gerichtsurteilen. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt vom Schweregrad und Verlauf ab.

Schweregrad Schmerzensgeld
Schleudertrauma Grad I (leicht) 500 – 1.500 €
Schleudertrauma Grad II (mittel) 1.500 – 5.000 €
Schleudertrauma Grad III (schwer) 5.000 – 15.000 €
Chronisches Schleudertrauma 15.000 – 50.000+ €

* Richtwerte aus deutschen Gerichtsurteilen. Keine Rechtsberatung. Individueller Anspruch kann abweichen.

Schritt für Schritt

Was Sie nach einem Schleudertrauma tun sollten

Die ersten Stunden und Tage nach dem Unfall sind entscheidend für Ihre Entschädigung.

  1. 01

    Sofort zum Arzt

    Gehen Sie noch am Unfalltag zu einem Arzt oder in die Notaufnahme. Lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren – auch wenn die Schmerzen anfangs gering erscheinen. Spätere Verschlimmerungen sind typisch.

  2. 02

    Befunde sichern

    Lassen Sie alle Untersuchungsergebnisse (Röntgen, MRT, Arztbriefe) aufbewahren. Je besser die Dokumentation, desto stärker Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.

  3. 03

    Unfallpaten kontaktieren

    Melden Sie sich bei uns – am besten noch am Unfalltag. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos, koordinieren Gutachter und setzen Ihr Schmerzensgeld durch.

  4. 04

    Nichts unterschreiben

    Unterschreiben Sie keine Erklärungen der gegnerischen Versicherung ohne Rücksprache. Viele Versicherungen versuchen, mit schnellen Angeboten Ansprüche abzukaufen.

FAQ

Häufige Fragen zum Schleudertrauma

Das hängt vom Schweregrad ab. Typisch: 500–1.500 € (leicht), 1.500–5.000 € (mittel) bis über 15.000 € bei chronischen Verläufen. Unfallpaten prüft Ihren individuellen Anspruch kostenlos.

Oft erst Stunden bis Tage nach dem Unfall. Das sogenannte "freie Intervall" ist medizinisch bekannt. Gehen Sie trotzdem sofort zum Arzt – auch wenn Sie sich zunächst gut fühlen.

Ein ärztliches Attest ist der wichtigste Beweis. Da Schleudertraumata im MRT oft nicht sichtbar sind, reicht die ärztliche Diagnose und Symptombeschreibung in der Regel aus.

Leider üblich. Versicherungen bezweifeln oft die Unfallkausalität. Unfallpaten holt ein Gegengutachten ein und setzt Ihren Anspruch notfalls gerichtlich durch.

Ja. Selbst bei sogenannten "Bagatellunfällen" mit geringem Sachschaden können erhebliche Personenschäden entstehen. Die Gerichte erkennen diese Ansprüche zunehmend an.

Ansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren nach 3 Jahren (Jahresende des Unfalljahres). Handeln Sie so früh wie möglich – Beweise und Zeugen sind frisch und Ihre Chancen am besten.

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen Ihre Ansprüche, koordinieren einen Gutachter und setzen Ihr Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung durch.

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