Was tun nach einem
Verkehrsunfall?
Die richtigen Schritte direkt nach dem Unfall entscheiden über Ihren späteren Schadensersatz. Unsere 6-Punkte-Checkliste zeigt Ihnen genau, was zu tun – und was Sie unbedingt vermeiden sollten.
Schaden melden – wir rufen zurück
Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten erledigt
Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Schritt für Schritt
6 Schritte nach dem Unfall
Jeder dieser Schritte kann Ihren Schadensersatz sichern oder schützen. Handeln Sie in dieser Reihenfolge.
- 01
Absichern & Erste Hilfe
Warnblinkanlage ein, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen (mind. 100 m auf Autobahnen). Notruf 112 bei Verletzten.
- 02
Polizei rufen (110)
Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Gegner keine Versicherung vorlegen kann. Das Protokoll sichert Ihren Anspruch.
- 03
Beweise sichern
Fotos von Unfallstelle, Kennzeichen, Schäden und Fahrzeugen aus mehreren Perspektiven. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
- 04
Daten austauschen
Name, Anschrift, Telefon, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer (Grüne Karte) notieren.
- 05
Unfallpaten kontaktieren
Noch am Unfallort anrufen oder online melden. Wir koordinieren sofort: Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug und Versicherungskommunikation.
- 06
Keinen Vergleich unterschreiben
Keine Erklärungen, Quittungen oder Vergleiche am Unfallort unterschreiben. Auch mündliche Schuldeingeständnisse vermeiden.
Diese Fehler können Ihren Anspruch kosten
Viele Unfallgeschädigte verlieren unbewusst berechtigte Ansprüche.
"Es tut mir leid" sagen
Kann rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet werden – auch ohne Verschulden.
Polizei nicht rufen
Ohne Protokoll wird die Schuldfrage später schwer zu klären.
Zu wenig Fotos machen
Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel, bevor Fahrzeuge bewegt werden.
Versicherungsangebot annehmen
Erstangebote sind oft deutlich zu niedrig. Prüfen lassen – immer.
Fristen versäumen
Je früher Sie handeln, desto besser – Ansprüche können verjähren.
Kein Gutachter beauftragt
Ohne Gutachter verlieren viele tausende Euro bei der Entschädigung.
Unser Service
Was Unfallpaten für Sie übernimmt
Wir koordinieren die komplette Abwicklung – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
KFZ-Gutachter
Unabhängige Schadensermittlung – kostenlos, auf Kosten der Haftpflicht.
Verkehrsrechtsanwalt
Spezialisierte Anwälte, die Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen.
Ersatzfahrzeug
Gleichwertiges Mietfahrzeug oft noch am selben Tag – ohne Eigenkosten.
Schmerzensgeld
Wir prüfen und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch vollständig durch.
FAQ
Häufige Fragen nach einem Unfall
Bei Personenschäden ist die Polizei Pflicht. Bei reinen Sachschäden empfehlen wir es trotzdem – besonders wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Gegner keine Versicherung vorlegen kann.
Rufen Sie sofort die Polizei (110) und notieren Sie Kennzeichen sowie Fahrzeugmodell. Sprechen Sie Zeugen an. Über Ihre eigene Kaskoversicherung kann der Schaden unter Umständen reguliert werden.
Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Melden Sie Ihren Schaden aber so schnell wie möglich – idealerweise noch am Unfalltag oder innerhalb weniger Tage.
Nein. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle Kosten: KFZ-Gutachter, Anwalt, Reparatur, Ersatzfahrzeug und Schmerzensgeld. Unfallpaten koordiniert das für Sie kostenlos.
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht. Die reguliert den Schaden des Unfallgegners. Ihren eigenen Fahrzeugschaden deckt nur die Vollkasko ab.
Ja. Wenn der Gegner schuld ist, haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug der gleichen Klasse – auf Kosten der gegnerischen Haftpflicht. Unfallpaten organisiert das für Sie, oft noch am Unfalltag.
Holen Sie sich jetzt, was Ihnen zusteht.
Unfallpaten begleitet Sie durch die gesamte Schadensabwicklung – von der Gutachtererstellung bis zur letzten Zahlung der Versicherung.
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