Leistung · Schmerzensgeld

Schmerzensgeldnach dem Unfall

Wenn Sie durch einen Unfall verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir prüfen Ihren Anspruch, koordinieren Gutachter und Anwalt – und holen das Maximum für Sie heraus.

  • Kostenlose* Anspruchsprüfung
  • Bei Fremdverschulden ohne Kostenrisiko
  • 40–60 % höhere Schmerzensgeld-Quote mit Anwalt
  • Spezialisierter Anwalt aus unserem Netzwerk

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Wir setzen Ihren Anspruch maximal durch

Welche Verletzung liegt vor?

Hilft uns, Ihren Anspruch realistisch einzuordnen.

Waren Sie krankgeschrieben?

AU-Dauer ist ein wesentlicher Faktor für die Höhe.

Wie erreichen wir Sie?

Bei Fremdverschulden für Sie kostenfrei* – die Gegenseite trägt die Anwaltskosten.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

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Wir prüfen Ihren Schmerzensgeld-Anspruch und vermitteln bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt.

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Erstberatung

Wann haben Sie Anspruch?

3 Voraussetzungen für Schmerzensgeld

Alle drei müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben.

  1. 1

    Körperliche oder seelische Verletzung

    Sie müssen infolge des Unfalls eine körperliche (z.B. Frakturen, Prellungen, Schleudertrauma) oder seelische Beeinträchtigung (z.B. Trauma, Angststörung) erlitten haben.

  2. 2

    Fremdes Verschulden

    Der Unfall muss durch das Verschulden einer anderen Person entstanden sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers haftet für Ihr Schmerzensgeld.

  3. 3

    Kausalzusammenhang

    Die Verletzung muss direkt durch den Unfall verursacht worden sein. Ein ärztliches Attest, das diesen Zusammenhang dokumentiert, ist entscheidend.

Orientierungswerte

Typische Schmerzensgeldbeträge

Richtwerte basierend auf deutschen Gerichtsurteilen. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt vom Einzelfall ab.

Verletzungsart Typischer Betrag
Schleudertrauma (leicht) 500 – 1.500 €
Schleudertrauma (schwer) 3.000 – 10.000 €
Rippenbruch 1.000 – 3.000 €
Beinbruch (einfach) 2.000 – 7.000 €
Beinbruch (kompliziert) 7.000 – 20.000 €
Gehirnerschütterung 500 – 2.000 €
Dauerhafte Beeinträchtigung 20.000 – 500.000+ €

Richtwerte aus deutschen Gerichtsurteilen. Keine Rechtsberatung. Individueller Anspruch kann abweichen.

Was die Höhe bestimmt

Diese Faktoren beeinflussen den Betrag

Kein Unfall ist wie der andere – diese Faktoren bestimmen Ihren individuellen Anspruch.

Art und Schwere der Verletzung

Je schwerwiegender und langwieriger, desto höher das Schmerzensgeld.

Behandlungsdauer

Operationen, stationäre Aufenthalte und Rehabilitation erhöhen den Anspruch erheblich.

Dauerhafte Schäden

Bleibende Schäden, Narben oder Bewegungseinschränkungen werden besonders hoch bewertet.

Grad des Verschuldens

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unfallverursachers steigern den Betrag.

Alter des Geschädigten

Jüngere Betroffene mit längerer Leidenszeit erhalten häufig höhere Beträge.

Professionalität der Durchsetzung

Versicherungen bieten zu wenig an. Unfallpaten und Anwälte holen das Maximum heraus.

FAQ

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Das hängt von Art und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Typische Beträge liegen zwischen 500 € (leichtes Schleudertrauma) und mehreren zehntausend Euro bei schweren Verletzungen. Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos* von Unfallpaten prüfen.

Wenn der andere Fahrer schuld ist, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie haben in der Regel keine Kosten für Anwalt und Gutachter.

Ja. Psychische Folgeschäden wie posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen können Schmerzensgeldansprüche begründen, wenn sie ärztlich dokumentiert sind.

Schmerzensgeldansprüche verjähren nach 3 Jahren, beginnend ab Ende des Unfalljahres. Handeln Sie so früh wie möglich.

Versicherungen bieten häufig zu niedrige Erstangebote an. Lehnen Sie nichts vorschnell ab. Unfallpaten analysiert das Angebot und holt mit einem Anwalt das rechtlich maximale Schmerzensgeld.

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Unfallpaten koordiniert den Prozess und vermittelt bei Bedarf einen Anwalt – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Bereit?

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen Ihren Anspruch, koordinieren Gutachter und Anwalt und setzen Ihre Entschädigung gegenüber der Versicherung durch.

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