Reparaturkosten nach Unfall

Reparaturkosten nach Unfall – Die Versicherung zahlt

Nach einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflicht des Verursachers Ihre Reparaturkosten vollständig. Wir erklären Ihre Rechte und holen das Maximum für Sie heraus.

Keine Vorauszahlung nötig
Freie Werkstattwahl
Unabhängiger Gutachter
Direktabrechnung

Reparaturschaden melden – kostenlos

Schildern Sie Ihren Fall – wir koordinieren alles

Was ist passiert?

Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.

Wer hatte Schuld?

Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.

Kostenlos · Unverbindlich · Datenschutz

Anfrage eingegangen

Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50

10.000+
regulierte Fälle
4,9 ★
Kundenbewertung
seit 2012
am Markt
Kostenlos
Erstberatung

Zwei Wege

Konkrete oder fiktive Abrechnung?

Sie haben die Wahl zwischen zwei Abrechnungsarten – wir erklären beide.

Konkrete Abrechnung

Fahrzeug wird tatsächlich repariert. Reparaturrechnung wird der Versicherung eingereicht.

  • Volle Kostenübernahme bis zur 130%-Grenze
  • Qualitätssicherung durch Gutachten
  • Nutzungsausfall zusätzlich

Immer möglich bei Fremdverschulden

Fiktive Abrechnung

Keine Reparatur. Erstattung auf Basis des Gutachtens (Nettobetrag ohne MwSt.).

  • Geld ausgezahlt ohne Reparatur
  • Nettobetrag des Gutachtens
  • Flexibel einsetzbar

Wenn Reparatur nicht gewünscht oder Fahrzeug weitergenutzt wird

Orientierungswerte

Typische Reparaturkosten nach Unfallschaden

Schadensart Typische Kosten
Kleinschäden (Blechschäden) 500 – 3.000 €
Frontschäden (mittel) 3.000 – 8.000 €
Heckschäden (mittel) 2.000 – 6.000 €
Airbag-Auslösung 1.500 – 5.000 €
Karosserieschäden (schwer) 8.000 – 20.000 €
Totalschaden (wirtschaftlich) Wiederbeschaffungswert

* Richtwerte. Individuelle Abweichungen möglich. Gutachter ermittelt den genauen Schaden.

Was Ihnen zusteht

Ihre Rechte nach einem Unfallschaden

Viele dieser Ansprüche werden von Versicherungen nicht von selbst erwähnt.

Freie Werkstattwahl

Sie dürfen jede beliebige Fachwerkstatt wählen. Die Versicherung des Gegners darf keine Werkstatt vorschreiben – auch nicht ihre Vertragswerkstatt.

Unabhängiges Gutachten

Sie können einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung – der Gutachter schützt Ihre Interessen.

130%-Regel

Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, können Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen – wenn Sie eine Bindungserklärung abgeben.

Wertminderung

Nach einer Reparatur ist das Fahrzeug weniger wert als vorher (merkantile Wertminderung). Dieser Betrag ist zusätzlich erstattungsfähig.

Mietwagen / Nutzungsausfall

Für jeden Tag ohne Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall – unabhängig von der Reparaturdauer.

Abschleppkosten

Kosten für Abschleppen, Bergung und sichere Unterstellung des Fahrzeugs nach dem Unfall werden vollständig erstattet.

FAQ

Häufige Fragen zu Reparaturkosten

Nein. Wenn der andere schuld ist, zahlt dessen Versicherung direkt an die Werkstatt. Unfallpaten koordiniert die Direktabrechnung – Sie haben keine Auslagen.

Nachtragskosten können bei der Versicherung eingereicht werden, wenn sie auf versteckten unfallbedingten Schäden basieren. Wichtig: Lassen Sie nichts ohne Dokumentation reparieren.

Nein. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung des Gegners darf Ihnen keine Vertragswerkstatt aufzwingen – das ist ein weit verbreitetes Missverständnis.

Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie den Netto-Reparaturbetrag des Gutachtens ausgezahlt, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Sinnvoll wenn das Fahrzeug alt ist, Sie es nicht reparieren wollen oder ein Neufahrzeug kaufen.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei der 130%-Regel können Sie trotzdem reparieren – aber nur wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren und ein Sachverständigengutachten vorliegt.

Bei Leasingfahrzeugen gelten besondere Regeln. Schaden am Leasing-Fahrzeug muss sofort dem Leasinggeber gemeldet werden. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Pflichten.

Reparaturschaden melden – wir regeln alles

Gutachter, Werkstatt, Abrechnung mit der Versicherung – Unfallpaten koordiniert die komplette Schadensabwicklung ohne Eigenkosten für Sie.

Weitere Themen: Totalschaden · Mietwagen nach Unfall · Was tun nach dem Unfall?

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