Totalschaden & Entschädigung

Totalschaden am Auto – was steht Ihnen zu?

Ein Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Wir erklären den Wiederbeschaffungswert, die 130-%-Regelung und holen das Maximum für Sie heraus.

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Die zwei Arten

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden

Häufigste Form

Wirtschaftlicher Totalschaden

  • Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert
  • Fahrzeug ist reparierbar
  • Entschädigung: WBW minus Restwert
  • 130-%-Regelung möglich
Seltenere Form

Technischer Totalschaden

  • Fahrzeug technisch nicht reparierbar
  • Vollständige Zerstörung
  • Entschädigung: Wiederbeschaffungswert
  • Keine 130-%-Option

Schritt für Schritt

So gehen wir bei einem Totalschaden vor

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    Unabhängigen Gutachter beauftragen

    Ein von Unfallpaten koordinierter, unabhängiger KFZ-Gutachter stellt den Totalschaden fest und ermittelt den Wiederbeschaffungswert – nicht der von der Versicherung beauftragte.

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    Wiederbeschaffungswert ermitteln

    Der Gutachter ermittelt den Marktwert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Dieser Wert ist Basis der Entschädigung – nicht der Buchwert der Versicherung.

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    Restwert korrekt bestimmen lassen

    Versicherungen holen oft überhöhte Restwertangebote ein, um Ihre Entschädigung zu drücken. Mit einem eigenen Gutachter und Anwalt schützen Sie sich dagegen.

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    130-%-Regelung prüfen

    Übersteigen die Reparaturkosten den WBW um max. 30 %, können Sie dennoch auf Reparaturbasis abrechnen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren.

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    Entschädigung durchsetzen

    Entschädigung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Dazu kommen Mietauto, Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld. Unfallpaten setzt alles durch.

FAQ

Häufige Fragen zum Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug gar nicht reparierbar ist.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt zahlen müssten. Ihn ermittelt ein unabhängiger KFZ-Gutachter.

Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs. Von Ihrer Entschädigung wird er abgezogen (WBW minus Restwert). Versicherungen beauftragen oft externe Aufkäufer mit sehr hohen Angeboten, um die Entschädigung zu senken.

Wenn Reparaturkosten den WBW um maximal 30 % übersteigen (bis 130 % des WBW), können Sie auf Reparaturbasis abrechnen – Voraussetzung: Sie fahren das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

Ja. Bis zur Ersatzbeschaffung haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Nein. Sie können das Fahrzeug behalten und den Restwert selbst erzielen. Die Versicherung muss Ihnen WBW abzüglich Restwert zahlen.

Totalschaden? Wir holen das Maximum für Sie heraus.

Unfallpaten koordiniert den Gutachter, prüft das Versicherungsangebot und setzt die maximale Entschädigung durch.

Weitere Themen: KFZ-Gutachter · Ersatzfahrzeug · Schmerzensgeld

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