Leistung · Totalschaden

Totalschadennach dem Unfall

Ein Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Wir prüfen Wiederbeschaffungswert und 130-%-Regelung – und holen das Maximum für Sie heraus.

  • Unabhängiger Gutachter inklusive
  • Maximale Entschädigung durchsetzen
  • Restwertschutz und 130-%-Regelung prüfen
  • Direktabrechnung mit der Versicherung

Reparaturkosten prüfen

Reparieren oder fiktiv abrechnen – wir klären den besten Weg

Wie schwer ist der Schaden?

Grobe Einschätzung – das Gutachten bestätigt es exakt.

Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit?

Damit wir Mobilität / Abschleppdienst direkt mitorganisieren.

Wie erreichen wir Sie?

Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Versicherungs-Abrechnung.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

Anfrage eingegangen

Wir koordinieren Gutachter / Werkstatt und melden uns mit der besten Abwicklungs-Option.

Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.

Lieber selbst schreiben? Starten Sie direkt einen WhatsApp-Chat mit uns.

WhatsApp · Reparatur-Anfrage
10.000+
begleitete Fälle
4,9 ★
Kundenbewertung
seit 2019
am Markt
Kostenlos
Erstberatung

Die zwei Arten

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden

Häufigste Form

Wirtschaftlicher Totalschaden

  • Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert
  • Fahrzeug ist reparierbar
  • Entschädigung: WBW minus Restwert
  • 130-%-Regelung möglich
Seltenere Form

Technischer Totalschaden

  • Fahrzeug technisch nicht reparierbar
  • Vollständige Zerstörung
  • Entschädigung: Wiederbeschaffungswert
  • Keine 130-%-Option

Schritt für Schritt

So gehen wir bei einem Totalschaden vor

  1. 1
    01

    Unabhängigen Gutachter beauftragen

    Ein von Unfallpaten koordinierter, unabhängiger KFZ-Gutachter stellt den Totalschaden fest und ermittelt den Wiederbeschaffungswert – nicht der von der Versicherung beauftragte.

  2. 2
    02

    Wiederbeschaffungswert ermitteln

    Der Gutachter ermittelt den Marktwert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Dieser Wert ist Basis der Entschädigung – nicht der Buchwert der Versicherung.

  3. 3
    03

    Restwert korrekt bestimmen lassen

    Versicherungen holen oft überhöhte Restwertangebote ein, um Ihre Entschädigung zu drücken. Mit einem eigenen Gutachter und Anwalt schützen Sie sich dagegen.

  4. 4
    04

    130-%-Regelung prüfen

    Übersteigen die Reparaturkosten den WBW um max. 30 %, können Sie dennoch auf Reparaturbasis abrechnen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren.

  5. 5
    05

    Entschädigung durchsetzen

    Entschädigung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Dazu kommen Mietauto, Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld. Unfallpaten setzt alles durch.

FAQ

Häufige Fragen zum Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug gar nicht reparierbar ist.

Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst ein unabhängiges Gutachten, dann Entscheidungen treffen. Verkaufen oder verschrotten Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt – sonst sind Restwert und Wiederbeschaffungswert nicht mehr sauber zu beweisen. Akzeptieren Sie keine Restwertangebote aus der Restwertbörse der gegnerischen Versicherung ohne Prüfung. Innerhalb der 130-%-Regelung dürfen Sie reparieren – dann müssen Sie das Fahrzeug aber mindestens 6 Monate weiterfahren. Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Wir prüfen für Sie alle Optionen, bevor Sie unterschreiben.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt zahlen müssten. Ihn ermittelt ein unabhängiger KFZ-Gutachter.

Der KFZ-Sachverständige bewertet Ihr Fahrzeug anhand des regionalen Gebrauchtwagenmarktes zum Unfalltag. Berücksichtigt werden Modell, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Pflege- und Wartungszustand sowie Vorschäden. Als Datenbasis dienen aktuelle Inserate (z. B. mobile.de, AutoScout24), Marktwertdatenbanken wie DAT oder Schwacke und die konkrete Marktsituation. Auch die Besteuerungsart (regelbesteuert, differenzbesteuert oder umsatzsteuerneutral) wird angegeben – sie entscheidet, ob bei der Auszahlung Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.

Der Restwert ist der Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Maßgeblich ist der Restwert aus Ihrem eigenen Gutachten – ermittelt anhand von in der Regel drei vergleichbaren Angeboten auf dem regionalen Markt. Die gegnerische Versicherung versucht häufig, über bundesweite Restwertbörsen höhere Angebote nachzureichen, um Ihre Entschädigung zu drücken. Solche Angebote müssen Sie nur akzeptieren, wenn sie Ihnen vor dem Verkauf konkret, annehmbar und zumutbar vorliegen. Verkaufen Sie das Fahrzeug zum Restwert aus Ihrem Gutachten, ist die Versicherung daran in der Regel gebunden.

Wenn Reparaturkosten den WBW um maximal 30 % übersteigen (bis 130 % des WBW), können Sie auf Reparaturbasis abrechnen – Voraussetzung: Sie fahren das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

Nein. Sie haben die freie Wahl, was mit Ihrem Fahrzeug passiert. Sie können in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, sich den im Gutachten ausgewiesenen Betrag fiktiv auszahlen lassen, das Fahrzeug behalten und nur die Differenz aus WBW minus Restwert verlangen oder es ersetzen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden ist eine echte Reparatur in der Regel nur über die 130-%-Regelung wirtschaftlich – und nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.

Ja. Bei Reparaturschäden können Sie sich den im unabhängigen Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturbetrag (ohne Mehrwertsteuer) auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Bei Totalschaden erhalten Sie Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wichtig: Bei fiktiver Abrechnung wird keine Mehrwertsteuer erstattet, eine merkantile Wertminderung jedoch schon. Lassen Sie das Fahrzeug später doch fachgerecht reparieren, können Sie die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer in der Regel nachfordern.

Ja. Bis zur Ersatzbeschaffung haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Nein. Sie können das Fahrzeug behalten und den Restwert selbst erzielen. Die Versicherung muss Ihnen WBW abzüglich Restwert zahlen.

Bereit?

Totalschaden bewerten lassen

Unfallpaten koordiniert den Gutachter, prüft das Versicherungsangebot und setzt die maximale Entschädigung gegenüber der Versicherung durch.

24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*

Zum Formular

Erstberatung kostenlos* · 24/7 erreichbar