Leistung · Ersatzfahrzeug

Mietwagennach dem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Unfallpaten organisiert das sofort, oft noch am selben Tag.

  • Oft noch am selben Tag verfügbar
  • Gleiche Fahrzeugklasse wie Ihr Pkw
  • Direktabrechnung mit der Versicherung
  • Bundesweite Verfügbarkeit

Ersatzfahrzeug anfragen

Mietwagen oder Nutzungsausfall – ohne Vorleistung

Was ist passiert?

Davon hängt ab, wer die Kosten für den Mietwagen trägt.

Wann brauchen Sie es?

Wir richten Tempo und Klasse danach aus.

Wie erreichen wir Sie?

Direktabrechnung mit der Versicherung – Sie haben keine Vorleistung.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

Mietwagen-Anfrage eingegangen

Wir koordinieren Ihre Mobilität schnellstmöglich – meist innerhalb weniger Stunden steht Ihr Ersatzfahrzeug bereit.

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am Markt

Ihre Rechte

Ihr Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug

Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie umfassende Rechte beim Ersatzfahrzeug.

Gegner schuld → Haftpflicht zahlt alles

Bei fremdem Verschulden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Kosten des Ersatzfahrzeugs vollständig.

Gleiche Fahrzeugklasse

Sie haben Anspruch auf ein Fahrzeug der identischen oder vergleichbaren Klasse – kein Downgrade auf ein Kleinstauto, wenn Sie einen Kombi fahren.

Für die gesamte Reparatur-/Beschaffungszeit

Der Anspruch gilt für die gesamte Reparaturdauer. Bei Totalschaden bis zur vollständigen Ersatzbeschaffung – je nach Fall bis zu mehreren Wochen.

Alternative: Nutzungsausfall

Kein Mietwagen nötig? Dann erhalten Sie täglich 23–175 € Nutzungsausfallentschädigung – je nach Fahrzeugklasse.

Vorsicht: Eigenanmietung kann teuer werden

Wer eigenständig ein Mietauto bucht, riskiert, dass die Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet – weil Fahrzeugklasse oder Mietdauer nicht stimmen. Unfallpaten koordiniert das Ersatzfahrzeug direkt mit der Versicherung, ohne Vorkosten für Sie.

FAQ

Häufige Fragen zum Ersatzfahrzeug

Ja, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug – auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Sehr schnell – oft noch am gleichen Tag. Kontaktieren Sie Unfallpaten direkt nach dem Unfall, wir koordinieren das Fahrzeug sofort.

Dieselbe oder eine vergleichbare Klasse wie Ihr beschädigtes Fahrzeug. Ein Fahrzeug mit weniger Komfort oder Größe müssen Sie nicht akzeptieren.

Für die Reparaturdauer oder bis zur Ersatzbeschaffung bei Totalschaden (üblicherweise 1–3 Wochen). Verzögerungen durch die Versicherung verlängern Ihren Anspruch.

Wer keinen Mietwagen nutzt, erhält täglich 23–175 € je nach Fahrzeugklasse. Sinnvoll z.B. bei Urlaub oder seltener Fahrzeugnutzung.

Die Versicherung kann den Anspruch nicht einfach ablehnen. Unfallpaten und unser Anwaltsnetzwerk setzen Ihren Anspruch durch – ohne Kosten für Sie.

Bereit?

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Unfallpaten koordiniert Ihr Mietfahrzeug direkt – oft noch heute. Auf Kosten der gegnerischen Versicherung, ohne Vorleistung für Sie.

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