Leistung · Unschuldig

Unfallohne eigene Schuld

Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie umfassende Ansprüche – und das Beste: Sie zahlen nichts. Alle Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

  • Keine Kosten für Sie – die Versicherung zahlt
  • Vollständige Schadensabwicklung
  • Anwalt auf Kosten der Gegenseite
  • Erstberatung kostenfrei*

Unfall einschätzen lassen

Wir prüfen Ihre Ansprüche – schnell und unverbindlich

Wer hatte Schuld?

Davon hängt die Kostenträgerschaft ab.

Was ist passiert?

Damit wir die richtigen Schritte einleiten können.

Wie erreichen wir Sie?

Erstberatung kostenfrei* · wir rufen meist innerhalb weniger Stunden zurück.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

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0 €
Eigenkosten für Sie
6
Ansprüche die wir durchsetzen
4,9 ★
Kundenbewertung
24h
Erstkontakt

Vollständige Ansprüche

Diese 6 Ansprüche stehen Ihnen zu

Alle auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ohne Eigenkosten.

Vollständige Reparaturkosten

Die Haftpflicht übernimmt alle Reparaturkosten – inkl. Wertminderung durch den Unfall.

Unabhängiger KFZ-Gutachter

Anspruch auf einen von Ihnen beauftragten, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der Versicherung.

Ersatzfahrzeug

Gleichwertiges Mietfahrzeug für die Reparaturdauer oder Nutzungsausfallentschädigung.

Verkehrsrechtsanwalt

Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung – keine Eigenkosten für Sie.

Schmerzensgeld

Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

Verdienstausfall

Wenn Sie durch Verletzungen nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Einkommensausfalls.

Typische Fehler, die Ansprüche kosten

Vermeiden Sie diese Fehler für maximale Entschädigung.

"Es tut mir leid" sagen

Wird rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet.

Versicherungsangebot sofort annehmen

Erstangebote sind systematisch zu niedrig – immer prüfen lassen.

Keinen eigenen Gutachter

Ohne unabhängigen Gutachter verlieren Sie oft tausende Euro.

Fristen versäumen

Je früher gehandelt wird, desto besser die Anspruchsdurchsetzung.

FAQ

Häufige Fragen bei unverschuldetem Unfall

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle Schäden: Reparatur, Mietauto, Gutachter, Anwalt und Schmerzensgeld. Sie haben keine Eigenkosten.

In der Regel müssen Sie Ihrer eigenen Versicherung den Unfall gemäß Vertragsbedingungen melden. Schadensersatzansprüche richten Sie direkt an die Versicherung des Unfallverursachers.

Nein. Wenn Sie unschuldig sind und nicht über Ihre eigene Kasko abrechnen, bleibt Ihr Schadensfreiheitsrabatt vollständig erhalten.

Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen und das Polizeiprotokoll sind die wichtigsten Beweise. Unfallpaten und ein Anwalt helfen Ihnen dabei, Ihre Unschuld zu belegen.

Die Versicherung ist gesetzlich zur Schadenregulierung verpflichtet. Reagiert sie nicht, setzen Unfallpaten und unser Anwaltsnetzwerk Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Bereit?

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Unfallpaten setzt alle Ihre Ansprüche durch – Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug und Schmerzensgeld. Für Sie kostenfrei*.

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