Leistung · Unschuldig
Unfall
ohne eigene Schuld
Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie umfassende Ansprüche – und das Beste: Sie zahlen nichts. Alle Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
- Keine Kosten für Sie – die Versicherung zahlt
- Vollständige Schadensabwicklung
- Anwalt auf Kosten der Gegenseite
- Erstberatung kostenfrei*
Unfall einschätzen lassen
Wir prüfen Ihre Ansprüche – schnell und unverbindlich
Wer hatte Schuld?
Davon hängt die Kostenträgerschaft ab.
Was ist passiert?
Damit wir die richtigen Schritte einleiten können.
Wie erreichen wir Sie?
Erstberatung kostenfrei* · wir rufen meist innerhalb weniger Stunden zurück.
Anfrage eingegangen
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WhatsApp · Unfall-Situation-AnfrageVollständige Ansprüche
Diese 6 Ansprüche stehen Ihnen zu
Alle auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ohne Eigenkosten.
Vollständige Reparaturkosten
Die Haftpflicht übernimmt alle Reparaturkosten – inkl. Wertminderung durch den Unfall.
Unabhängiger KFZ-Gutachter
Anspruch auf einen von Ihnen beauftragten, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der Versicherung.
Ersatzfahrzeug
Gleichwertiges Mietfahrzeug für die Reparaturdauer oder Nutzungsausfallentschädigung.
Verkehrsrechtsanwalt
Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung – keine Eigenkosten für Sie.
Schmerzensgeld
Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Verdienstausfall
Wenn Sie durch Verletzungen nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Einkommensausfalls.
Typische Fehler, die Ansprüche kosten
Vermeiden Sie diese Fehler für maximale Entschädigung.
"Es tut mir leid" sagen
Wird rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet.
Versicherungsangebot sofort annehmen
Erstangebote sind systematisch zu niedrig – immer prüfen lassen.
Keinen eigenen Gutachter
Ohne unabhängigen Gutachter verlieren Sie oft tausende Euro.
Fristen versäumen
Je früher gehandelt wird, desto besser die Anspruchsdurchsetzung.
FAQ
Häufige Fragen bei unverschuldetem Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle Schäden: Reparatur, Mietauto, Gutachter, Anwalt und Schmerzensgeld. Sie haben keine Eigenkosten.
In der Regel müssen Sie Ihrer eigenen Versicherung den Unfall gemäß Vertragsbedingungen melden. Schadensersatzansprüche richten Sie direkt an die Versicherung des Unfallverursachers.
Nein. Wenn Sie unschuldig sind und nicht über Ihre eigene Kasko abrechnen, bleibt Ihr Schadensfreiheitsrabatt vollständig erhalten.
Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen und das Polizeiprotokoll sind die wichtigsten Beweise. Unfallpaten und ein Anwalt helfen Ihnen dabei, Ihre Unschuld zu belegen.
Die Versicherung ist gesetzlich zur Schadenregulierung verpflichtet. Reagiert sie nicht, setzen Unfallpaten und unser Anwaltsnetzwerk Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Bereit?
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Unfallpaten setzt alle Ihre Ansprüche durch – Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug und Schmerzensgeld. Für Sie kostenfrei*.
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