Unfall ohne eigene Schuld –
das steht Ihnen zu
Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie umfassende Ansprüche – und das Beste: Sie zahlen nichts. Alle Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Unfall ohne Schuld? Wir sichern Ihre Ansprüche
Kostenlos · Unverbindlich · Bundesweit
Was ist passiert?
Einfach antippen – wir kümmern uns um den Rest.
Wer hatte Schuld?
Das hilft uns, Ihren Fall besser einzuordnen.
Wie erreichen wir Sie?
Wir melden uns werktags – in der Regel noch am selben Tag.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Meldung erhalten und melden uns werktags zurück.
Dringend? 0800 505 50 50
Vollständige Ansprüche
Diese 6 Ansprüche stehen Ihnen zu
Alle auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ohne Eigenkosten.
Vollständige Reparaturkosten
Die Haftpflicht übernimmt alle Reparaturkosten – inkl. Wertminderung durch den Unfall.
Unabhängiger KFZ-Gutachter
Anspruch auf einen von Ihnen beauftragten, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der Versicherung.
Ersatzfahrzeug
Gleichwertiges Mietfahrzeug für die Reparaturdauer oder Nutzungsausfallentschädigung.
Verkehrsrechtsanwalt
Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung – keine Eigenkosten für Sie.
Schmerzensgeld
Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Verdienstausfall
Wenn Sie durch Verletzungen nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Einkommensausfalls.
Typische Fehler, die Ansprüche kosten
Vermeiden Sie diese Fehler für maximale Entschädigung.
"Es tut mir leid" sagen
Wird rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet.
Versicherungsangebot sofort annehmen
Erstangebote sind systematisch zu niedrig – immer prüfen lassen.
Keinen eigenen Gutachter
Ohne unabhängigen Gutachter verlieren Sie oft tausende Euro.
Fristen versäumen
Je früher gehandelt wird, desto besser die Anspruchsdurchsetzung.
FAQ
Häufige Fragen bei unverschuldetem Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle Schäden: Reparatur, Mietauto, Gutachter, Anwalt und Schmerzensgeld. Sie haben keine Eigenkosten.
In der Regel müssen Sie Ihrer eigenen Versicherung den Unfall gemäß Vertragsbedingungen melden. Schadensersatzansprüche richten Sie direkt an die Versicherung des Unfallverursachers.
Nein. Wenn Sie unschuldig sind und nicht über Ihre eigene Kasko abrechnen, bleibt Ihr Schadensfreiheitsrabatt vollständig erhalten.
Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen und das Polizeiprotokoll sind die wichtigsten Beweise. Unfallpaten und ein Anwalt helfen Ihnen dabei, Ihre Unschuld zu belegen.
Die Versicherung ist gesetzlich zur Schadenregulierung verpflichtet. Reagiert sie nicht, setzen Unfallpaten und unser Anwaltsnetzwerk Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Ihre Ansprüche sichern – jetzt kostenlos
Unfallpaten setzt alle Ihre Ansprüche durch – Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug und Schmerzensgeld. Für Sie kostenlos.
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