Kein Unfallbeteiligter möchte schuld sein – aber es passiert. Ob Unachtsamkeit, Sekundenschlaf oder einfach Pech: Wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben, stehen Sie plötzlich vor einer Reihe von Fragen.
Was kostet mich das? Verliere ich meinen Schadensfreiheitsrabatt? Was zahlt die Versicherung? Dieser Artikel beantwortet alles Wichtige.
Erste Schritte nach einem selbst verursachten Unfall
Auch wenn Sie schuld sind, gelten dieselben Sofortmaßnahmen wie bei jedem Unfall:
- Unfallstelle absichern – Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck
- Erste Hilfe leisten – bei Verletzten sofort 112 rufen
- Polizei rufen (110) – besonders bei Personenschäden
- Beweise sichern – Fotos, Zeugen, Daten des Unfallgegners
- Keine übertriebenen Schuldeingeständnisse – sachlich bleiben, nur Fakten
Auch wenn Sie schuld sind: Machen Sie am Unfallort keine weitreichenden Zusagen oder Versprechen. Die Abwicklung erfolgt über die Versicherungen.
Welche Versicherung zahlt was?
Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht)
Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners:
- Fahrzeugschäden des Gegners
- Personenschäden (Verletzungen, Schmerzensgeld)
- Sachschäden (z.B. beschädigte Leitplanke, Laternenpfahl)
Die Haftpflicht zahlt nicht Ihren eigenen Fahrzeugschaden.
Vollkaskoversicherung (freiwillig)
Wenn Sie eine Vollkasko haben, zahlt diese:
- Ihren eigenen Fahrzeugschaden – auch wenn Sie schuld sind
- Minus Selbstbeteiligung (je nach Vertrag)
- Minus Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt
Teilkaskoversicherung (freiwillig)
Die Teilkasko zahlt nicht bei selbst verursachten Unfällen. Sie greift nur bei bestimmten Ereignissen (Diebstahl, Naturgewalt, Wildunfall, Glasbruch).
Was passiert mit dem Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse)?
Der Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist der wichtigste finanzielle Faktor für Ihre Versicherungsprämie. Bei einem Schadensfall:
Haftpflichtschaden (Schaden des Gegners)
- Ihre SF-Klasse wird zurückgestuft – in der Regel um mehrere Stufen
- Beispiel: SF 15 → SF 9 nach einem Schadensfall
- Folge: Deutlich höhere Versicherungsprämie für mehrere Jahre
Vollkaskoschaden (eigener Schaden)
- Auch Vollkaskoschäden führen zur Rückstufung
- Günstige Alternative: Den Schaden aus eigener Tasche zahlen, wenn die Reparaturkosten gering sind
Wann lohnt sich Selbstzahlung statt Inanspruchnahme der Versicherung?
Rechnen Sie immer nach: Wie viel kostet die Reparatur? Wie viel mehr zahle ich durch die Rückstufung über die nächsten 3–5 Jahre?
Beispielrechnung:
- Reparaturkosten: 1.200 €
- Prämienerhöhung durch Rückstufung: 350 €/Jahr × 5 Jahre = 1.750 €
In diesem Fall lohnt es sich, die 1.200 € selbst zu zahlen und die SF-Klasse zu erhalten.
Selbst schuld – aber vielleicht doch Teilansprüche?
Auch bei eigener Schuld gibt es Situationen, in denen Sie Ansprüche haben können:
Mitverschulden des Gegners
War der Gegner durch sein Verhalten mitverantwortlich (z.B. zu schnell, falsche Spur), kann die Schuld anteilig aufgeteilt werden. Sie erhalten dann anteilige Entschädigung.
Technischer Defekt
War ein technisches Versagen (z.B. Bremsversagen durch Herstellerfehler) unfallverursachend, haben Sie möglicherweise Ansprüche gegen den Hersteller oder Werkstatt.
Straßenbeschaffenheit
Bei nachweislich schlechtem Straßenzustand, fehlender Beschilderung oder mangelhafter Absicherung können unter Umständen Ansprüche gegen den Straßenbaulastträger entstehen.
Schäden richtig bei der eigenen Versicherung melden
Was Sie melden müssen
Sie sind in der Regel verpflichtet, jeden Unfall Ihrer Kfz-Versicherung zu melden – auch wenn Sie selbst zahlen wollen. Die Meldefrist beträgt je nach Vertrag 1 Woche nach dem Unfall.
Was Sie beim Melden tun sollten
- Unfallhergang sachlich und vollständig schildern
- Alle relevanten Unterlagen einreichen (Fotos, Protokoll, Polizeibericht)
- Klärung vor der Meldung: Inanspruchnahme Versicherung ja/nein?
Häufige Fehler bei selbst verursachten Unfällen
❌ Unfall nicht melden
Viele scheuen die Rückstufung und melden den Unfall gar nicht. Das ist ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
❌ Zu viel zahlen, ohne zu rechnen
Zahlen Sie nie aus Panik – rechnen Sie zuerst, ob Selbstzahlung oder Versicherungsregulierung günstiger ist.
❌ Schuldeingeständnisse gegenüber dem Gegner
Sagen Sie am Unfallort so wenig wie möglich. „Ich war schuld” kann rechtliche Folgen haben, die über den konkreten Schaden hinausgehen.
❌ Eigenen Anwalt nicht kontaktieren
Auch wenn Sie schuld sind, kann ein Anwalt Ihre Interessen schützen – besonders wenn der Gegner überhöhte Ansprüche stellt.
Strafrecht: Wann drohen strafrechtliche Konsequenzen?
Neben dem Zivilrecht kann ein Unfall auch strafrechtliche Folgen haben:
| Verstoß | Mögliche Strafe |
|---|---|
| Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft |
| Fahren unter Alkoholeinfluss | Geldstrafe, Führerscheinentzug |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) | Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft |
| Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Haft |
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Auch bei kleinen Schäden: Verlassen Sie die Unfallstelle nie, ohne Ihre Daten zu hinterlassen.
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