„Die Versicherung hat gezahlt – aber viel weniger als erwartet.” Das hören wir fast täglich. Tatsächlich kürzen Haftpflichtversicherer systematisch an mehreren Stellen. Die gute Nachricht: Fast alle Kürzungen sind angreifbar.
1. Stundenverrechnungssätze (SVS)
Die Versicherung ersetzt nur den regionalen Mittelwert – nicht den Preis Ihrer Wunschwerkstatt. BGH-Grundsatz: Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren dürfen Sie die Markenwerkstatt wählen. Bei älteren Fahrzeugen gelten besondere Regeln.
Ihr Recht: Weist die Versicherung Sie auf eine „günstigere” Werkstatt hin, darf diese nur mühelos erreichbar, technisch gleichwertig und wirtschaftlich angemessen sein.
2. Verbringungskosten
Muss Ihr Wagen zum Lackieren in einen Fachbetrieb? Die Transportkosten zwischen Werkstätten sind Teil des Schadens. Versicherungen kürzen sie gerne mit dem Hinweis „in der Region nicht üblich” – oft zu Unrecht.
3. UPE-Aufschläge
UPE = Unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Markenwerkstätten erheben darauf Aufschläge (ca. 10–25 %). Der BGH hat die Erstattungsfähigkeit bestätigt, sofern regional üblich.
4. Wertminderung
Merkantiler Minderwert entsteht, weil ein Unfallfahrzeug am Gebrauchtmarkt weniger wert ist. Versicherungen setzen häufig zu niedrige Beträge an oder streichen die Position ganz. Ein unabhängiges Gutachten ist hier entscheidend.
Typische Wertminderung nach schweren Schäden:
- Neuwagen (< 3 Jahre): 5–10 % des Wiederbeschaffungswerts
- Gebrauchte (3–6 Jahre): 2–5 %
- Ältere Fahrzeuge: oft 0 (außer Sammlerwert)
5. Nutzungsausfall oder Mietwagen
Nutzungsausfall richtet sich nach der DAT/Schwacke-Tabelle und beträgt je nach Klasse 23–175 € pro Tag. Versicherungen stufen die Klasse gerne ab. Beim Mietwagen drohen Kürzungen bei:
- Mietwagenklasse (eine Klasse niedriger als das Eigenfahrzeug)
- Mietdauer („die Reparatur hätte in 5 statt 8 Tagen gehen müssen”)
- Schwackeliste vs. Fraunhofer-Tabelle
6. Abrechnungskosten & Auslagenpauschale
Die Auslagenpauschale (25–30 €) ist Standard – viele Versicherungen zahlen sie trotzdem nicht ohne Nachfrage. Anwaltskosten werden bei Fremdverschulden vollständig von der Haftpflicht getragen.
7. Sachverständigenkosten
Typische Streitpunkte:
- Nebenkosten (Fotokosten, Schreibgebühren)
- Grundhonorar über BVSK-Korridor
- Gutachter angeblich „zu teuer”
Solange Sie „vernünftig” beauftragt haben, muss die Versicherung die vollen Kosten tragen.
8. Mitverschulden / Quoten
Der Klassiker: Die Versicherung wirft Ihnen ein Mitverschulden vor – etwa wegen zu hoher Geschwindigkeit, fehlendem Licht oder „Unaufmerksamkeit”. Eine 25 %-Quote senkt Ihre Auszahlung dramatisch. Lassen Sie die Quotenbehauptung immer anwaltlich prüfen.
9. Schmerzensgeld bei Verletzungen
Bei Personenschäden bieten Versicherungen häufig ein Erstangebot an, das 30–60 % unter angemessen liegt. Vergleichen Sie mit Schmerzensgeldtabellen und ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt hinzu.
10. Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie nach dem Unfall den Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, steht Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zu – wird von Versicherungen fast immer übersehen.
So wehren Sie sich
- Kürzungsbescheid schriftlich anfordern
- Jede Position einzeln prüfen
- Unabhängiges Gutachten als Referenz
- Anwalt einschalten (Kosten trägt Versicherung)
- Nichts unterschreiben, was „endgültige Abgeltung” enthält
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