Das Gutachten liegt vor, die Versicherung zahlt – aber weniger als im Gutachten ausgewiesen. Typische Gründe: gekürzte Stundensätze, gestrichene Verbringungskosten, reduzierte Wertminderung. So gehen Sie gegen Kürzungen vor.
Warum kürzt die Versicherung?
Haftpflichtversicherungen verfolgen ein klares wirtschaftliches Interesse: geringere Zahlungen bedeuten bessere Geschäftsergebnisse. Systematische Kürzungen an einzelnen Positionen kosten Sie schnell einen drei- bis vierstelligen Betrag.
Häufigste Kürzungen im Gutachten
1. Stundenverrechnungssätze
Behauptung: „Regionaler Mittelwert liegt bei 110 €/h, nicht 140 €.” Prüfung: Ist eine technisch und örtlich gleichwertige Alternative zumutbar? Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren nicht.
2. UPE-Aufschläge
Behauptung: „Nicht üblich in der Region.” Prüfung: BGH hat UPE-Aufschläge mehrfach anerkannt, sofern regional erhoben.
3. Verbringungskosten
Behauptung: „Werkstatt hat eine eigene Lackierei.” Prüfung: Tatsächlich vor Ort verfügbar? Technisch gleichwertig? Oft nicht.
4. Wertminderung
Behauptung: „Schaden zu gering für Wertminderung.” Prüfung: Merkantile Wertminderung entsteht bereits ab 1.500 € Reparaturkosten.
5. Nutzungsausfallklasse
Behauptung: „Fahrzeugalter rechtfertigt Abstufung.” Prüfung: Die DAT/Schwacke-Tabelle kennt keine starren Altersgrenzen.
6. Restwert (bei Totalschaden)
Behauptung: „Online-Angebot X bietet mehr.” Prüfung: Angebot muss konkret und zumutbar sein (BGH). Überregionale Plattformen reichen oft nicht.
Wie gehen Sie vor?
Schritt 1: Zahlungsabrechnung anfordern
Verlangen Sie schriftlich und positionsgenau die Abrechnung aller Kürzungen.
Schritt 2: Gutachter informieren
Viele Sachverständige erstellen bei Kürzungen kostenlos einen Nachtrag mit Begründung der ursprünglichen Position.
Schritt 3: Anwalt einschalten
Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt holt erfahrungsgemäß 15–30 % mehr heraus.
Schritt 4: Ergänzendes Parteigutachten
Wird das Gutachten grundsätzlich angegriffen, kann ein zweiter Sachverständiger ein Ergänzungsgutachten erstellen.
Schritt 5: Klage prüfen
Letzter Schritt bei unberechtigter Zahlungsverweigerung. Die Anwaltskosten trägt bei Obsiegen die Gegenseite.
Fristen nicht verpassen
- Verjährung der Ansprüche: 3 Jahre ab Ende des Unfalljahres
- Mahnverfahren sinnvoll, wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt
- Klage unbedingt vor Verjährungseintritt
Was Sie NICHT tun sollten
- Abfindungserklärung unterschreiben, wenn noch offene Positionen sind
- Schreiben der Versicherung ignorieren – Fristen laufen weiter
- Ohne Beratung auf einen Vergleich eingehen
Kostenfrage
Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflicht alle Kosten – Gutachten, Gutachten-Nachtrag, Anwalt, Gericht. Ihre Initiative kostet Sie in der Regel nichts und bringt Ihnen in den meisten Fällen deutlich mehr Geld.
Unfallpaten nachverhandelt
Wir prüfen Ihre Abrechnung, koordinieren Anwalt und Sachverständigen und nachverhandeln Kürzungen direkt mit der Versicherung. Jetzt prüfen lassen.
Hatten Sie einen Unfall? Wir helfen Ihnen.
Unfallpaten übernimmt Ihre komplette Schadensabwicklung – kostenlos* & unverbindlich.