Unfallrecht 5 Min. Lesezeit

Unfallschaden auszahlen lassen – Fiktive Abrechnung 2026

Den Unfallschaden auszahlen lassen statt reparieren: So funktioniert die fiktive Abrechnung, was Sie bekommen und was Sie beachten müssen.

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Unfallpaten-Redaktion · Unfallexperten
Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026
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Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Auto reparieren lassen oder den Schaden auszahlen lassen. Die sogenannte fiktive Abrechnung nach Gutachten ist legal und nützlich – hat aber einige Haken.


Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die netto kalkulierten Reparaturkosten aus dem Gutachten ausgezahlt, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren.

Rechtsgrundlage: § 249 Abs. 2 BGB („Wiederherstellung der Sache”).


Wie hoch ist die Auszahlung?

Sie bekommen:

  • Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten (ohne Umsatzsteuer)
  • Wertminderung (unabhängig von der Reparatur)
  • Nutzungsausfall für die Reparaturdauer
  • Gutachterkosten
  • Auslagenpauschale (ca. 25–30 €)
  • Anwaltskosten

Nicht bekommen Sie:

  • Umsatzsteuer (nur bei tatsächlicher Reparatur und mit Rechnung)
  • Verbringungskosten (streitig, oft kürzen Versicherungen)

Vorteile der fiktiven Abrechnung

  1. Flexibilität: Reparieren Sie günstiger oder behalten Sie das Geld.
  2. Liquidität: Sofortiger Geldfluss ohne lange Werkstattabläufe.
  3. Freie Werkstattwahl (Sie können günstiger oder gar nicht reparieren).
  4. Keine Reparaturverpflichtung – Sie dürfen das Auto im Unfallzustand weiterfahren.

Wichtige Einschränkungen

6-Monats-Haltepflicht

Bei wirtschaftlichem Totalschaden mit 130 %-Abrechnung oder bei Wertminderung müssen Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate behalten. Andernfalls drohen Rückforderungen.

Umsatzsteuer

Die 19 % Mehrwertsteuer erhalten Sie nur bei tatsächlicher Reparatur (und vorgelegter Rechnung). Bei fiktiver Abrechnung bleibt es bei Netto.

Verbringungskosten und UPE

Streitpunkt bei fiktiver Abrechnung: Versicherungen kürzen regelmäßig. Gutachten sollte die Positionen dennoch ausweisen, Anwalt kann nachverhandeln.


Vergleich: Konkrete vs. fiktive Abrechnung

PositionKonkret (Reparatur)Fiktiv (Auszahlung)
Reparaturkosten100 % brutto100 % netto
MwSt. (19 %)✅ erstattet❌ nicht erstattet
Wertminderung
Mietwagen / NutzungsausfallNur Nutzungsausfall
Verbringung / UPEmeist ✅oft streitig
Umsatzsteuer bei Teilrechnung✅ anteilig

Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

✅ Wenn Sie selbst günstiger reparieren können (eigene Werkstatt, Bekannte) ✅ Wenn Sie das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen wollen ✅ Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen möchten und das Auto so weiterfahren ✅ Bei kleineren Schäden, die Sie optisch akzeptieren

❌ Bei schweren Schäden, wo eine fachgerechte Reparatur zwingend nötig ist ❌ Bei Fahrzeugen in der Werksgarantie (Garantieverlust) ❌ Wenn hohe Umsatzsteuer ausgezahlt werden soll


Taktik: Teilfiktive Abrechnung

Ein cleverer Mittelweg: Sie lassen teilreparieren (z. B. sicherheitsrelevantes) und den Rest auszahlen. Die Umsatzsteuer gibt es anteilig – die anderen Positionen müssen sauber aufgeteilt werden. Lassen Sie das anwaltlich begleiten.


Welche Fristen gelten?

  • 3 Jahre Verjährung ab Ende des Unfalljahres
  • Bei Wertminderung unbedingt 6-Monats-Haltepflicht beachten
  • Bei 130 %-Reparatur: Auch hier 6 Monate halten

Häufige Fehler

  1. Fahrzeug zu früh verkaufen → Rückforderung der Wertminderung
  2. Reparaturrechnung nachschieben ohne Vorabsprache → Komplikationen
  3. UPE / Verbringung nicht im Gutachten ausweisen lassen
  4. Abfindungserklärung unterschreiben, obwohl noch Wertminderung offen

Unfallpaten führt sie durch die Abrechnung

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