Die Teilkasko ist die kleine Schwester der Vollkasko. Sie deckt bestimmte Ereignisse ab, die Sie nicht selbst verursacht haben – von Wildschäden über Hagel bis Diebstahl. Wann sie zahlt und wann nicht, ist für viele Fahrzeughalter unklar.
Diese Schäden deckt die Teilkasko
Versichert sind laut Standard-Bedingungen insbesondere:
- Diebstahl (einschließlich Raub, Unterschlagung, Kurzschluss)
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (ab Windstärke 8)
- Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein etc.), in modernen Tarifen mit allen Tieren
- Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben)
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Marderbiss (oft nur Folgeschäden im Tarif-Upgrade)
Was die Teilkasko NICHT abdeckt
- Eigene Unfälle (Kollision mit Pfosten, Leitplanke etc.)
- Vandalismus (zerkratzter Lack)
- Selbst verschuldete Schäden
- Schäden durch einen unbekannten Dritten (Parkrempler)
Alles davon ist typischerweise Sache der Vollkasko.
Was zahlt die Teilkasko?
Erstattet werden:
- Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
- Abschleppkosten (bis zur nächsten Werkstatt)
- Abzüglich Selbstbeteiligung (meist 150 €)
Anders als die Vollkasko gibt es bei der Teilkasko keine Rückstufung der SF-Klasse. Ihre Beitragshöhe bleibt nach einem Teilkaskoschaden identisch.
Wildschaden – der Klassiker
Die häufigste Teilkaskoleistung ist der Wildschaden. Wichtig für die Regulierung:
- Polizei/Jäger informieren (Aktenzeichen bekommen)
- Fotos vom Fahrzeug und ggf. vom toten Tier
- Wildunfallbescheinigung anfordern
- Schaden unverzüglich melden
Achtung: Springt das Wild weg und Sie lenken dagegen, ohne es zu treffen – dann greift die Teilkasko oft nicht, weil kein Zusammenstoß mit Wild vorlag.
Diebstahl richtig melden
Drei zeitkritische Schritte:
- Sofort Polizei informieren (Anzeige + Aktenzeichen)
- Versicherung innerhalb von 24 Stunden kontaktieren
- Fahrzeugpapiere und Schlüssel bereitlegen
Ohne lückenlose Nachweise (alle Schlüssel, Fahrzeugbrief) verweigert die Versicherung häufig die Auszahlung.
Selbstbeteiligung und Wechsel
Die meisten Teilkasko-Tarife haben 150 € Selbstbeteiligung. Eine Erhöhung auf 300 € senkt den Beitrag spürbar. Ohne Selbstbeteiligung ist die Versicherung deutlich teurer – meist nicht lohnenswert.
Ein Tarifwechsel lohnt sich jährlich zum Stichtag 30. November zu prüfen.
Lohnt sich die Teilkasko für Ihr Fahrzeug?
Faustregel:
- Neuwagen: Vollkasko empfohlen
- Gebrauchtwagen 4–8 Jahre: Teilkasko sinnvoll
- Ältere Fahrzeuge: Teilkasko oft nur bei hohem Wiederbeschaffungswert lohnenswert
Unfallpaten auch bei Kaskoschäden
Wir helfen bei der Schadensmeldung, der Gutachtenkoordination und prüfen, ob ein Teil- oder Vollkaskoschaden greift. Bei fremdverschuldeten Unfällen wird ohnehin die gegnerische Haftpflicht belangt – jetzt Schaden melden.
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