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Teilkaskoschaden – Wann zahlt die Teilkasko?

Was ist bei einem Teilkaskoschaden zu beachten? Welche Schäden sind abgedeckt, was zahlt die Versicherung und wo sind die Grenzen?

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Unfallpaten-Redaktion · Versicherungsexperten
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026
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Die Teilkasko ist die kleine Schwester der Vollkasko. Sie deckt bestimmte Ereignisse ab, die Sie nicht selbst verursacht haben – von Wildschäden über Hagel bis Diebstahl. Wann sie zahlt und wann nicht, ist für viele Fahrzeughalter unklar.


Diese Schäden deckt die Teilkasko

Versichert sind laut Standard-Bedingungen insbesondere:

  • Diebstahl (einschließlich Raub, Unterschlagung, Kurzschluss)
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (ab Windstärke 8)
  • Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein etc.), in modernen Tarifen mit allen Tieren
  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben)
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Marderbiss (oft nur Folgeschäden im Tarif-Upgrade)

Was die Teilkasko NICHT abdeckt

  • Eigene Unfälle (Kollision mit Pfosten, Leitplanke etc.)
  • Vandalismus (zerkratzter Lack)
  • Selbst verschuldete Schäden
  • Schäden durch einen unbekannten Dritten (Parkrempler)

Alles davon ist typischerweise Sache der Vollkasko.


Was zahlt die Teilkasko?

Erstattet werden:

  • Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
  • Abschleppkosten (bis zur nächsten Werkstatt)
  • Abzüglich Selbstbeteiligung (meist 150 €)

Anders als die Vollkasko gibt es bei der Teilkasko keine Rückstufung der SF-Klasse. Ihre Beitragshöhe bleibt nach einem Teilkaskoschaden identisch.


Wildschaden – der Klassiker

Die häufigste Teilkaskoleistung ist der Wildschaden. Wichtig für die Regulierung:

  1. Polizei/Jäger informieren (Aktenzeichen bekommen)
  2. Fotos vom Fahrzeug und ggf. vom toten Tier
  3. Wildunfallbescheinigung anfordern
  4. Schaden unverzüglich melden

Achtung: Springt das Wild weg und Sie lenken dagegen, ohne es zu treffen – dann greift die Teilkasko oft nicht, weil kein Zusammenstoß mit Wild vorlag.


Diebstahl richtig melden

Drei zeitkritische Schritte:

  1. Sofort Polizei informieren (Anzeige + Aktenzeichen)
  2. Versicherung innerhalb von 24 Stunden kontaktieren
  3. Fahrzeugpapiere und Schlüssel bereitlegen

Ohne lückenlose Nachweise (alle Schlüssel, Fahrzeugbrief) verweigert die Versicherung häufig die Auszahlung.


Selbstbeteiligung und Wechsel

Die meisten Teilkasko-Tarife haben 150 € Selbstbeteiligung. Eine Erhöhung auf 300 € senkt den Beitrag spürbar. Ohne Selbstbeteiligung ist die Versicherung deutlich teurer – meist nicht lohnenswert.

Ein Tarifwechsel lohnt sich jährlich zum Stichtag 30. November zu prüfen.


Lohnt sich die Teilkasko für Ihr Fahrzeug?

Faustregel:

  • Neuwagen: Vollkasko empfohlen
  • Gebrauchtwagen 4–8 Jahre: Teilkasko sinnvoll
  • Ältere Fahrzeuge: Teilkasko oft nur bei hohem Wiederbeschaffungswert lohnenswert

Unfallpaten auch bei Kaskoschäden

Wir helfen bei der Schadensmeldung, der Gutachtenkoordination und prüfen, ob ein Teil- oder Vollkaskoschaden greift. Bei fremdverschuldeten Unfällen wird ohnehin die gegnerische Haftpflicht belangt – jetzt Schaden melden.

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