Ein KFZ-Gutachten kostet zwischen 300 und 1.500 € netto – abhängig von Fahrzeug, Schadenshöhe und Umfang. Die zentrale Frage für Sie: Müssen Sie das selbst bezahlen? Die Antwort hängt davon ab, wer schuld am Unfall ist.
Die Höhe der Gutachterkosten
Das Honorar wird in der Regel nicht nach Stunden, sondern nach Schadenshöhe berechnet. Grundlage ist die sogenannte BVSK-Honorartabelle (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen).
Richtwerte nach BVSK 2026
| Schadenshöhe (netto) | Grundhonorar |
|---|---|
| bis 1.500 € | 310–380 € |
| bis 3.000 € | 410–490 € |
| bis 5.000 € | 550–640 € |
| bis 10.000 € | 780–900 € |
| bis 20.000 € | 1.050–1.250 € |
| über 30.000 € | 1.400 € + zzgl. |
Hinzu kommen Nebenkosten:
- Fahrtkosten (ca. 0,70 €/km)
- Fotokosten (ca. 2 €/Foto)
- Schreibgebühren (pro Seite)
- Porto/Telefon
Wer zahlt das Gutachten?
Fremdverschuldeter Unfall
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt das Gutachten vollständig. Das hat der BGH mehrfach bestätigt: Geschädigte dürfen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten sind Teil des Schadens.
Teilschuld
Sie erhalten einen anteiligen Kostenersatz entsprechend Ihrer Haftungsquote. Beispiel: 70 % Haftung des Gegners → 70 % der Gutachterkosten zahlt dessen Versicherung.
Eigenverschuldung / Kaskoschaden
Bei Kaskoschäden prüft Ihre eigene Versicherung, ob sie ein Gutachten bezahlt. In vielen Fällen beauftragt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
Bagatellgrenze – Achtung!
Unter 750 € netto Reparaturkosten betrachtet die Rechtsprechung den Schaden als Bagatelle. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten dann nicht. Besser: ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Freier Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
Die gegnerische Versicherung schickt gerne „ihren” Gutachter. Dieser arbeitet jedoch im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Durchschnittlich fällt sein Gutachten 10–25 % niedriger aus als das eines unabhängigen Sachverständigen.
Ihr Recht: Sie dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten trägt bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Unfallgegners.
Was ist im Gutachten enthalten?
Ein vollständiges Schadensgutachten enthält:
- Fahrzeugdaten und -identifikation
- Schadensbeschreibung
- Lichtbilddokumentation
- Reparaturkostenkalkulation
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Nutzungsausfallklasse
- Reparaturdauer
Nur mit diesen Punkten sind alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung belegbar.
Wann KEIN Gutachter beauftragen?
- Schaden unter 750 € netto
- Reines Bagatell-Ereignis ohne Folgewirkung
- Kaskoschaden mit eindeutiger Abwicklung über die eigene Versicherung
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