Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft innerhalb weniger Stunden die gegnerische Versicherung – mit „ihrem” Gutachter. Das klingt bequem, ist aber in den meisten Fällen nicht in Ihrem Interesse. Hier erfahren Sie, warum ein freier Gutachter fast immer die bessere Wahl ist.
Zwei unterschiedliche Interessen
Der Versicherungs-Gutachter ist in der Regel direkt von der Versicherung beauftragt oder Teil eines Dienstleisterpools. Seine Arbeitsergebnisse wirken sich direkt auf die Zahlungsverpflichtung der Versicherung aus.
Der freie Gutachter ist selbstständig, öffentlich bestellt oder zertifiziert (z. B. TÜV, DEKRA, BVSK) und wirtschaftlich nicht an die Versicherung gebunden.
Durchschnittliche Differenzen
In der Praxis fallen Gutachten freier Sachverständiger im Mittel 10–25 % höher aus – bei Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert.
Ihr Recht auf freie Wahl
Der BGH hat mehrfach bestätigt: Als Geschädigter eines fremdverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig – vorausgesetzt, der Schaden übersteigt die Bagatellgrenze von 750 €.
Wo der Versicherungs-Gutachter spart
Typische Positionen, an denen der Versicherungs-Gutachter knapp kalkuliert:
- Stundenverrechnungssätze auf regionale Durchschnittswerte
- UPE-Aufschläge nicht anerkannt
- Verbringungskosten gekürzt
- Restwert über überregionale Plattformen erhöht
- Nutzungsausfallklasse abgestuft
- Wertminderung stark reduziert oder gestrichen
Jede einzelne Position kann mehrere hundert Euro ausmachen.
Qualifikation des Sachverständigen
Achten Sie auf:
- Öffentliche Bestellung (IHK, Handwerkskammer)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- BVSK-Mitgliedschaft (Fachverband)
- Nachweisbare Erfahrung (Jahre, Fälle, Spezialgebiet)
Ein seriöser Gutachter legt Ihnen diese Nachweise ohne Aufforderung vor.
Was, wenn die Versicherung Druck macht?
Ein paar typische Sätze – und wie Sie reagieren:
„Wir schicken gleich unseren Gutachter.” → „Danke, ich beauftrage selbst einen unabhängigen Sachverständigen.”
„Bei einem eigenen Gutachter bekommen Sie die Kosten nicht ersetzt.” → Falsch. Der BGH hat das mehrfach bestätigt.
„Unser Gutachter kommt morgen.” → Sie sind nicht verpflichtet, dem zuzustimmen.
Kostenfrage
Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den freien Gutachter. Bei Kaskoschäden prüft Ihre eigene Versicherung – hier kann ein eigener Gutachter nur bei strittiger Abrechnung sinnvoll sein.
Wann ein Versicherungs-Gutachter OK ist
Bei Bagatellschäden (unter 750 € netto) spielt das Thema keine große Rolle, weil ein Gutachten ohnehin entfällt. Dann reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
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