Die AXA ist einer der großen deutschen Kfz-Versicherer. Wer dort einen Schaden melden muss, sollte die Wege und Stolperfallen kennen – unabhängig davon, ob es um einen eigenen Kaskoschaden oder um einen Haftpflichtschaden des Unfallgegners geht.
Welche Versicherung meldet was?
- Sie sind schuld: Meldung an die AXA als Ihre Haftpflichtversicherung
- Sie sind unschuldig und der Gegner ist bei AXA: Meldung an die AXA als gegnerische Haftpflicht
- Eigener Kaskoschaden (z. B. Diebstahl, Glasbruch, Selbstverschulden): Meldung an Ihre AXA Kasko
Wege der Schadensmeldung
1. Online-Portal (schnellster Weg) Die AXA bietet über meineaxa.de ein Online-Meldeformular. Dort laden Sie Fotos, Kostenvoranschlag oder Gutachten direkt hoch.
2. AXA-App Per Smartphone Schaden melden, Fotos hochladen, Status verfolgen.
3. Schadenhotline Die zentrale Schadenhotline ist rund um die Uhr erreichbar. Nummer finden Sie auf Ihrer Police oder der AXA-Website.
4. Schriftlich per Post oder Fax Klassisch möglich, aber langsamer.
5. Unfallpaten Wir übernehmen die Kommunikation mit der AXA für Sie – insbesondere, wenn Sie als Unfallgeschädigter Ansprüche gegenüber der AXA des Verursachers durchsetzen müssen.
Diese Daten brauchen Sie
Für die Meldung halten Sie bereit:
- Versicherungsnummer / Schadensnummer
- Kennzeichen des eigenen und des gegnerischen Fahrzeugs
- Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten
- Unfallort, Datum, Uhrzeit
- Unfallhergang (Sie-Perspektive, sachlich)
- Polizeiliches Aktenzeichen (falls vorhanden)
- Fotos der Schäden, der Endstellung, Kennzeichen
- Kostenvoranschlag oder Gutachten
Wo die AXA oft kürzt
Wie jeder Versicherer prüft die AXA jede Position. Häufige Kürzungspunkte sind:
- Stundenverrechnungssätze auf regionale Durchschnittswerte
- Verbringungskosten zu Lackierbetrieben
- Mietwagenklasse (Herabstufung um 1 Klasse)
- Nutzungsausfallklasse bei älteren Fahrzeugen
- Wertminderung bei höherer Laufleistung
Fast alle diese Kürzungen sind bei fremdverschuldetem Unfall angreifbar.
Werkstattbindung? Achten Sie drauf
Manche AXA-Tarife enthalten eine Werkstattbindung: Bei Kaskoschäden müssen Sie dann eine Partnerwerkstatt der AXA nutzen, sonst wird die Selbstbeteiligung erhöht. Bei Haftpflichtschäden (also fremdverschuldet) dürfen Sie immer die Werkstatt frei wählen.
Fiktive Abrechnung vs. Reparaturnachweis
Bei Haftpflichtschäden haben Sie die Wahl:
- Reparieren und Rechnung einreichen (konkrete Abrechnung)
- Netto-Beträge aus dem Gutachten direkt auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)
Die AXA bevorzugt die konkrete Abrechnung, weil sie günstiger ist. Ihr Recht auf fiktive Abrechnung bleibt davon unberührt.
Was tun bei Kürzungen oder Ablehnungen?
- Kürzungsbescheid schriftlich anfordern
- Kürzungspositionen Punkt für Punkt prüfen
- Einen spezialisierten Anwalt einschalten
- Gutachten ggf. ergänzen (Nachtrag) lassen
Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die AXA auch die Anwaltskosten – ein früher Anwaltswechsel zahlt sich in der Regel aus.
Unfallpaten übernimmt für Sie
Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt, Anwalt und AXA-Kommunikation – und sorgen dafür, dass Kürzungen nicht einfach akzeptiert werden. Für Sie kostenfrei bei Fremdverschulden. Schaden melden.
Hatten Sie einen Unfall? Wir helfen Ihnen.
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