Ein Autounfall kommt fast immer überraschend. In den ersten Minuten fehlen die Nerven und oft auch die Informationen. Mit dieser klaren Reihenfolge verlieren Sie keine wichtigen Ansprüche.
1. Unfallstelle sichern
- Warnblinker an
- Warnweste anziehen (Pflicht!)
- Warndreieck aufstellen: 50 m innerorts, 100 m Landstraße, 150–400 m Autobahn
- Andere Verkehrsteilnehmer warnen
2. Erste Hilfe leisten
- Bei Verletzten sofort Notruf 112
- Bewusstlose stabile Seitenlage
- Bei Blutungen Druckverband anlegen
- Bei Bewusstsein beruhigen und warm halten
3. Polizei rufen (110)
Pflicht bei:
- Personenschäden
- Erheblichem Sachschaden
- Unfall mit Fahrerflucht-Verdacht
- Unfall mit Tieren
- Unfall mit mutmaßlich alkoholisiertem Fahrer
- Streit über die Schuldfrage
Empfehlenswert immer, auch bei reinen Sachschäden – das Polizeiprotokoll sichert Beweislage.
4. Beweise sichern
Handy zücken, Fotos machen:
- Gesamtansicht aus verschiedenen Winkeln
- Nahaufnahmen aller Schäden
- Kennzeichen beider Fahrzeuge
- Endstellung, Bremsspuren, Glassplitter
- Straßenschilder, Ampeln, Sichtbedingungen
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
5. Daten austauschen
Notieren Sie vom Unfallgegner:
- Name, Anschrift, Telefon
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer (grüne Karte oder Police)
6. Wichtig: Keine Schuldanerkennung
Sagen Sie am Unfallort möglichst wenig. Besonders keine Schuldanerkennung wie:
- „Tut mir leid.”
- „Das war mein Fehler.”
- „Ich hab Sie übersehen.”
Solche Sätze können gegen Sie verwendet werden – selbst wenn Sie gar nicht schuld waren.
7. Europäischer Unfallbericht
Ideal für unkomplizierte Fälle ohne Personenschaden. Das Formular liegt in den meisten Handschuhfächern oder ist online verfügbar. Beide Fahrer füllen aus und unterschreiben – keine Schuldzuweisung, nur Sachverhalt.
8. Fahrzeug prüfen oder abschleppen
- Verkehrssicher? Dann vorsichtig weiterfahren.
- Schäden an Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Crashboxen? Sofort abschleppen lassen.
- Abschleppkosten bei fremdverschuldetem Unfall: trägt die gegnerische Haftpflicht.
9. Gutachter beauftragen
Ab 750 € Schaden netto: unabhängigen Gutachter beauftragen. Nicht den der Versicherung – die Kosten trägt bei Fremdverschulden ohnehin die Haftpflicht.
10. Versicherung informieren
- Schuld-Unfall: Meldung an Ihre Haftpflicht (binnen 1 Woche)
- Unverschuldet: Meldung an gegnerische Haftpflicht
- Kaskoschaden: an Ihre Kasko
- Unklare Schuld: beide informieren
11. Arzt aufsuchen
Selbst wenn Sie sich unverletzt fühlen: Schleudertrauma, Blutergüsse und innere Verletzungen zeigen sich oft erst Stunden später. Arztbesuch dokumentiert den Zusammenhang mit dem Unfall – wichtig fürs Schmerzensgeld.
12. Unfallpaten kontaktieren
Sie müssen das alles nicht alleine stemmen. Wir übernehmen:
- Gutachter-Vermittlung
- Werkstatt-Organisation
- Mietwagen
- Anwalts-Kontakt
- Versicherungskommunikation
Bei fremdverschuldetem Unfall kostenfrei – alle Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht.
Fazit
Die richtige Reihenfolge entscheidet: Sichern → Erste Hilfe → Polizei → Beweise → Austausch → Meldung → Gutachter → Arzt. Wer einzelne Schritte überspringt, verliert oft Tausende Euro. Hier Schaden melden.
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