Totalschaden nach Unfall in Mönchengladbach
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen. In Mönchengladbach unterstützt Unfallpaten Betroffene dabei, den vollen Wiederbeschaffungswert zu erhalten – nicht den Restwert-Trick der Versicherungen.
- Unabhängiger Gutachter ermittelt Wiederbeschaffungswert
- Restwert-Angebote der Versicherung prüfen
- 130%-Regel nutzen wenn möglich
- Kein Risiko – auf Kosten der gegnerischen Versicherung
Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Totalschaden →
Totalschaden in Mönchengladbach prüfen
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FAQ
Häufige Fragen zu Totalschaden in Mönchengladbach
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, zu dem Sie ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen können. Der Zeitwert ist der theoretische Wert ohne Berücksichtigung des Marktes. Für Ihre Entschädigung gilt der Wiederbeschaffungswert.
Nein. Die Versicherung darf nur Restwertangebote aus dem örtlichen Markt berücksichtigen – nicht von überregionalen Internet-Restwertbörsen. Unfallpaten prüft dies mit einem unabhängigen Gutachter.
Ja. Sie können das Fahrzeug behalten und erhalten dann den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert. Der Restwert wird Ihnen als Eigenanteil angerechnet, da Sie das Fahrzeug weiterverkaufen könnten.
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