Mietwagen nach Unfall in Köln
Nach einem Unfall durch Fremdverschulden in Köln haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug – für jeden Tag, an dem Ihr Auto nicht fahrbereit ist. Unfallpaten koordiniert die Bereitstellung, ohne dass Sie selbst in Vorleistung gehen.
- Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Keine Vorleistung – Direktabrechnung
- Klasse entsprechend Ihrem Fahrzeug
- Kostenlose* Koordination bundesweit
Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Mietwagen →
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Antworten zu Mietwagen in Köln
Ja, wenn der andere Fahrer schuld ist. Die gegnerische Haftpflicht muss für jeden Tag ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall zahlen, bis Ihr Fahrzeug repariert oder ersetzt ist.
Mietwagen bedeutet, Sie mieten tatsächlich ein Auto. Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung (15–175 € pro Tag je nach Fahrzeugklasse) für die Zeit ohne Auto – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Grundsätzlich eine Fahrzeugklasse, die Ihrem beschädigten Fahrzeug entspricht. Sie müssen keine Luxusklasse wählen, aber auch kein Kleinfahrzeug wenn Sie einen Mittelklassewagen fahren.
Nein. Unfallpaten koordiniert die Direktabrechnung zwischen der Mietwagenfirma und der Versicherung. Kein Eigenaufwand, keine Vorleistung für Sie.
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