Verdienstausfall nach Unfall in Schwerin
Wer durch einen Unfall in Schwerin arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf Ersatz des entgangenen Einkommens. Das gilt für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler – anteilig nach Verschulden. Unfallpaten berechnet und fordert das Vollständige für Sie ein.
- Gilt für Angestellte, Selbstständige & Beamte
- Auch entgangener Gewinn erstattungsfähig
- Lückenlose Dokumentation durch Unfallpaten
- Kostenlose Erstberatung bundesweit
Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Verdienstausfall →
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FAQ
Häufige Fragen zu Verdienstausfall in Schwerin
Ja, wenn Sie durch den Unfall arbeitsunfähig sind oder Überstunden/Nebeneinkommen verlieren. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers muss den tatsächlichen Verdienstausfall ersetzen.
Bei Angestellten: Nettolohn minus Krankengeld. Bei Selbstständigen: entgangener Gewinn auf Basis der letzten 12 Monate. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden – Unfallpaten ermittelt die für Sie günstigste.
Für die gesamte unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Erwerbsminderung auch als Rente. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze.
Nein. Sie müssen den Anspruch aktiv geltend machen und belegen (Lohnabrechnungen, Arztatteste, Steuerbescheide). Unfallpaten unterstützt bei der vollständigen Dokumentation.
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