Reparaturkosten nach Unfall in Porz am Rhein
Nach einem Unfall durch Fremdverschulden in Porz am Rhein zahlt die gegnerische Haftpflicht Ihre Reparaturkosten vollständig. Unfallpaten koordiniert Gutachter, Werkstatt und Direktabrechnung – ohne Eigenaufwand für Sie.
- Freie Werkstattwahl in ganz Porz am Rhein
- Unabhängiger Gutachter auf Kosten der Versicherung
- Direktabrechnung – keine Vorleistung
- Wertminderung und Nebenkosten inklusive
Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Reparaturkosten →
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FAQ
Häufige Fragen zu Reparaturkosten in Porz am Rhein
Bei Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Reparaturkosten – inklusive Abschleppkosten, Gutachterkosten und Wertminderung.
Nein. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Werkstattwahl in Porz am Rhein und bundesweit. Die Versicherung darf Ihnen keine Vertragswerkstatt aufzwingen.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, können Sie trotzdem reparieren lassen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren und ein Sachverständigengutachten vorliegt.
Ja, empfehlenswert. Ein unabhängiger Gutachter schützt vor Unterbewertung durch die Versicherung – und seine Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Haftpflicht.
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