Reparaturkosten nach Unfall in Neu-Hohenschönhausen
Nach einem Unfall durch Fremdverschulden in Neu-Hohenschönhausen zahlt die gegnerische Haftpflicht Ihre Reparaturkosten vollständig. Unfallpaten koordiniert Gutachter, Werkstatt und Direktabrechnung – ohne Eigenaufwand für Sie.
- Freie Werkstattwahl in ganz Neu-Hohenschönhausen
- Unabhängiger Gutachter auf Kosten der Versicherung
- Direktabrechnung – keine Vorleistung
- Wertminderung und Nebenkosten inklusive
Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Reparaturkosten →
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FAQ
Häufige Fragen zu Reparaturkosten in Neu-Hohenschönhausen
Bei Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Reparaturkosten – inklusive Abschleppkosten, Gutachterkosten und Wertminderung.
Nein. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Werkstattwahl in Neu-Hohenschönhausen und bundesweit. Die Versicherung darf Ihnen keine Vertragswerkstatt aufzwingen.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, können Sie trotzdem reparieren lassen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren und ein Sachverständigengutachten vorliegt.
Ja, empfehlenswert. Ein unabhängiger Gutachter schützt vor Unterbewertung durch die Versicherung – und seine Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Haftpflicht.
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