Berlin · Reparaturkosten

Reparaturkosten nach Unfall in Berlin

Nach einem Unfall durch Fremdverschulden in Berlin zahlt die gegnerische Haftpflicht Ihre Reparaturkosten vollständig. Unfallpaten koordiniert Gutachter, Werkstatt und Direktabrechnung – ohne Eigenaufwand für Sie.

  • Freie Werkstattwahl in ganz Berlin
  • Unabhängiger Gutachter auf Kosten der Versicherung
  • Direktabrechnung – keine Vorleistung
  • Wertminderung und Nebenkosten inklusive

Mehr zu diesem Thema: Ratgeber Reparaturkosten →

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FAQ

Häufige Fragen zu Reparaturkosten in Berlin

Bei Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Reparaturkosten – inklusive Abschleppkosten, Gutachterkosten und Wertminderung.

Nein. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Werkstattwahl in Berlin und bundesweit. Die Versicherung darf Ihnen keine Vertragswerkstatt aufzwingen.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, können Sie trotzdem reparieren lassen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren und ein Sachverständigengutachten vorliegt.

Ja, empfehlenswert. Ein unabhängiger Gutachter schützt vor Unterbewertung durch die Versicherung – und seine Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Haftpflicht.

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