Schadengutachten
Unfallhilfe · Bundesweit · Für Geschädigte
Unfallschaden?
Wir regeln alles.
Komplette Schadenregulierung nach Verkehrsunfall – Gutachter, Anwalt, Werkstatt und Mietwagen aus einer Hand. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Kostenfrei* für Sie.
Alles aus einer Hand
Vier Leistungen.
Ein Ansprechpartner.
Wählen Sie, was Sie nach Ihrem Unfall brauchen – oder lassen Sie uns alles regeln.
Verkehrsrecht
Reparatur
Mobilität
Vertrauen, das zählt
Tausende verlassen sich
bereits auf uns.
- am Markt
- seit 2019
- 128 Google-Bewertungen
- 4,9 ★
- 257 ProvenExpert-Bewertungen
- 4,9 ★
- erreichbar bundesweit
- 24/7
am Markt
128 Google-Bewertungen
257 ProvenExpert-Bewertungen
erreichbar & bundesweit
Echte Ergebnisse
Von Schätzung
zum vollen Anspruch.
Diese Fälle zeigen, warum die erste Schätzung selten das letzte Ergebnis sein sollte.
Auffahrunfall
MünchenHeckaufprall auf der Autobahn, HWS-Distorsion. Mit unabhängigem Gutachten und Anwalt. Gesamtschaden 9.900 € Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld.
Streifschaden
HamburgStreifschaden an der rechten Seite des Fahrzeuges Mercedes C-Klasse. Schadengutachten, Wertminderung und fiktive Abrechnung.
Frontalschaden
BremenMassiver Frontschaden am VW Golf. Airbags gezündet. Leichte Deformation am Längsträger. Schmerzensgeld für zwei Insassen.
Parkschaden - Fahrerflucht
BerlinFahrzeug wurde in parkendem Zustand beschädigt. Fahrerflucht. Augenzeuge konnte dies beobachten. Anzeige erstattet, Versicherung wurde ermittelt.
Parkschaden
StuttgartBeim parken fuhr der Unfallverursacher mit erhöhter geschwindigkeit vorne auf. Die Frontmaske ist beschädt und verzogen.
Spurwechselschaden
FrankfurtBeim Spurwechsel beachtete der Unfallverursacher den Tesla Model 3 im Totenwinkel nicht. Tür und Seitenwand beschädigt. Kunde hat fiktiv abgerechnet inkl. Wertminderung.
Anonymisierte Fallbeispiele. Individuelle Ergebnisse hängen vom Sachverhalt ab.
So einfach geht’s
Drei Schritte.
Null Aufwand.
- 01
Schaden melden
Online in unter 60 Sekunden oder telefonisch – rund um die Uhr.
- 02
Wir übernehmen
Gutachter, Anwalt, Werkstatt, Mietwagen – wir koordinieren alles.
- 03
Sie werden ausgezahlt
Versicherung reguliert direkt – Sie erhalten den vollen Anspruch.
Erstberatung kostenfrei* · unverbindlich
Warum Unfallpaten
Auf Ihrer Seite.
Vom ersten Moment an.
Keine Vorkosten
Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflicht in der Regel die Kosten. Für Sie entstehen üblicherweise keine Vorkosten
Maximaler Anspruch
Ein unabhängiges Gutachten schafft die Grundlage für eine sachgerechte Schadenbewertung und angemessene Regulierung
Erfahrene Experten
Wir arbeiten mit Sachverständigen und spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk zusammen
Bundesweit & 24/7
Egal wann und wo: Wir sind telefonisch und digital erreichbar und melden uns ansonsten zeitnah persönlich bei Ihnen zurück
Aktuell auf Instagram
Sehen Sie uns bei der Arbeit
Tipps, Insights und echte Fälle rund um KFZ-Schäden – täglich neuer Content auf Instagram.
@unfallpatenHäufige Fragen
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wichtige Informationen zu Ablauf, Kosten und Leistungen – transparent erklärt.
Nach einem Unfall: Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen und den Schaden dokumentieren (Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Schäden und Unfallort). Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Bei Personenschaden, unklarer Lage oder Fahrerflucht die Polizei verständigen. Anschließend zeitnah einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Bei Fremdverschulden werden die Gutachterkosten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Organisation von Gutachter, Werkstatt und auf Wunsch einem Rechtsanwalt. Rufen Sie uns an unter 0800 505 50 50 oder nutzen Sie das Formular.
Versicherungen schlagen häufig eigene Gutachter vor. Das kann bequem sein, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Ein unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert den Fahrzeugschaden, eine mögliche merkantile Wertminderung sowie den voraussichtlichen Reparaturaufwand nachvollziehbar. Bei Fremdverschulden können die Kosten für ein Gutachten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Vermittlung unabhängiger Kfz-Sachverständiger bundesweit.
Die Erstberatung und Ersteinschätzung Ihres Falls sind für Sie in der Regel kostenfrei* und unverbindlich. Welche weiteren Kosten im Einzelfall entstehen und ob bzw. in welchem Umfang diese von einer Versicherung erstattet werden können, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und wird transparent besprochen – für Sie entstehen in der Regel keine Vorkosten.
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab: einfache Fahrzeugschäden sind oft in wenigen Wochen geklärt, bei Personenschäden, Streit über die Schuld oder gerichtlichen Verfahren kann es länger dauern. Wir begleiten Sie durch die Abwicklung und halten Sie über wesentliche Schritte auf dem Laufenden.
Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Abwicklung typischer Unfallfolgen, z. B. Fahrzeugschäden (Reparatur oder Totalschaden), Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppkosten sowie Personenschäden wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung möglicher Ansprüche erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Vermittlung geeigneter Ansprechpartner.
Nicht in jedem Fall. Viele Schadenfälle lassen sich ohne Gerichtsverfahren klären. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Versicherung und koordinieren auf Wunsch die nächsten Schritte. Wenn eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist, vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung möglicher Ansprüche erfolgt durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Etwaige Kosten und deren Übernahme werden im Einzelfall geprüft.
Auch bei Mitverschulden können unter Umständen erhebliche Ansprüche bestehen; die Haftung wird im Regelfall anteilig verteilt. Wir prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen mögliche nächste Schritte auf – die Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach 3 Jahren, beginnend am Ende des Unfalljahres. Bei Personenschäden können besondere Fristen gelten. Warten Sie nicht zu lange – kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Frage nicht dabei? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Bereit, Ihren Fall
abzugeben?
Schildern Sie uns kurz Ihren Unfall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem klaren Plan.
Erstberatung kostenfrei* · unverbindlich · 24/7 Rückruf